

Im Rahmen der Planungen zur Innerörtlichen Entlastungsstraße wurde eine Überprüfung der künftigen Lärmsituation an der Entlastungsstraße durchgeführt. Dabei wurde auf der Grundlage der „Verkehrslärmschutzverordnung“ ermittelt, ob und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen.
Hierbei wurden detailliert die Fassaden bzw. die Fensterflächen abgestuft nach Geschossen und Entfernung von der jeweiligen Lärmquelle ermittelt und die Auswirkungen hierauf festgehalten.
Durch eine Änderung der „Auslösewerte“ der Lärmsanierung ergab sich für die Bebauung in der Wangener Straße / Lindauer Straße eine veränderte Beurteilungsgrundlage, - das bedeutet, mehr Gebäude erreichen nun den „maßgebenden Auslösewert“ und können in die Förderung mit einbezogen werden. (Siehe hierzu den aktualisierten Plan Dez. 2010.)
Zur genaueren Festlegung, wo Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Maßnahmen im Einzelfall ausgeführt werden müssen, wurde anhand eines ergänzenden Gutachtens jeder Standort, d. h. jedes betroffene Gebäude bzw. jede betroffene Wohnung (einzeln) betrachtet.
Dies geschah anhand der vorliegenden Bauakten sowie einer Besichtigung vor Ort und wurde in verschiedenen Abschnitten durch das beauftragte Ingenieurbüro bis Mitte März 2011 durchgeführt.
Die Erstellung der Gutachten wird einen Zeitraum bis ca. Ende April 2011 in Anspruch nehmen. Anschließend sind die Gutachten nochmals dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorzulegen.
Sobald von Seiten des Regierungspräsidiums das „Okay“ zu den einzelnen Maßnahmen vorliegt, werden wir die Betroffenen über die notwendigen Sanierungen bzw. die damit verbundenen Fördermöglichkeiten unterrichten.
Die Stadt wartet im Moment auf die Stellungnahme des RP Tübingen zu den
Einzelgutachten bzw. dessen Genehmigung der dort beschriebenen Maßnahmen
und Kosten.
Auf Nachfrage von Seiten der Stadt vergangene Woche
wurde zugesagt, dass die Prüfung noch im Oktober zum Abschluss kommen
wird und anschließend mit dem Regierungspräsidium das weitere Vorgehen
abgestimmt werden kann.
Sobald dies geschehen ist, werden die von der
Maßnahme Betroffenen (denen das Gutachten Handlungsbedarf bescheinigt)
von Seiten der Stadt angeschrieben und erhalten das Gutachten, einen
Antrag sowie entsprechende Merkblätter und Hinweise für die Stellung des
Zuschussantrages.
Nachdem der Antrag (mit den erforderlichen Anlagen) gestellt und von entsprechender Stelle bei der Stadt (Fachbereich Bauberatung und Bauverwaltung, Herr Mendler) geprüft wurde, ist eine Vereinbarung mit dem jeweils Betroffenen abzuschließen. Daraufhin können die vereinbarten Maßnahmen realisiert und entsprechend bezuschusst werden.
Dies klingt alles vielleicht etwas
kompliziert, ist uns aber vom Land als Zuschussgeber so vorbestimmt. Wir
sind und waren auch bisher bemüht, das Verfahren so schnell wie möglich
im Sinne unsere Bürger voranzubringen. Schneller geht es leider nicht!
Auf dem Plan können Sie sich anschauen, ob die grundsätzlichen Anforderungen für passive Lärmschutzmaßnahmen (Fenster und Lüfter) für Ihr Gebäude erfüllt werden.
Ergänzende Information
Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen liegen mittlerweile der Stadtverwaltung vor.
Um eine einheitliche Bezuschussung von 100 % für die betroffenen Bürger zu gewährleisten, ist ein Eigenanteil der Stadt erforderlich.
Die Gewährung dieses Eigenanteils wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.11.2011 vorberaten und muss nun letztendlich in der Gemeinderatssitzung am 07.12.2011 beschlossen werden.
Nach Vorlage dieses Beschlusses können die Anschreiben an die von der Maßnahme Betroffenen – wie bereits beschrieben – versandt werden.
Das weitere Prozedere wird dann – wie ebenfalls schon beschrieben – ablaufen.
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