Keyvisual
Deutsch  English



Schatten

Ausweise und Reisepässe

Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis

Was zu beachten ist:
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Ihren Personalausweis beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Gültigkeit:
Unter dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderausweis oder Kinderreisepass (bei Erstbeantragung)
  • ansonsten eine Geburtsurkunde
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. des Sorgeberichtigten (bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr)

Gebühren:
28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahre: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Zeitbedarf:
ca. 3 Wochen
Den vorläufigen Personalausweis bekommen Sie gleich mit


Umfangreiche Informationen zum neuen Personalausweis (seit 1.11.2010) erhalten Sie hier.


Reisepass

Was zu beachten ist:
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich. Den Reispass beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass, ansonsten eine Geburtsurkunde
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr)

Gültigkeit:
Unter dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 6 Jahre gültig
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig
Vorläufiger Reisepass 1 Jahr

Gebühren:
37,50 Euro unter 24 Jahre
59,00 Euro über 24 Jahre
Express 69,50 Euro unter 24 Jahre
Express 91,00 Euro über 24 Jahre
vorläufiger Reisepass 26,00 Euro

Zeitbedarf:
ca. 4 Wochen
Express-Pass (ab Beantragung 4 Arbeitstage)
Den vorläufigen Reispass bekommen Sie gleich mit
 


Kinderreisepass

Seit dem 1. Januar 2006 ist der Kinderausweis durch den Kinderreisepass ersetzt worden. Den Kinderreisepass bekommen Sie bei der Beantragung sofort mit.

Gültigkeit:
6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres

Gebühren:
Erstaustellung: 13,00 €

Verlängerung:     6,00 €

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • Aktuelles, biometrietraugliches Lichtbild, ab 10 Jahren ein biometrisches Lichtbild
  • Antragsformular, auf dem beide Elternteile unterschreiben müssen
  • Ab 8 Jahren muss das Kind bei der Beantragung zur Unterschrift mitkommen
Druckversion    zurück    

Kontakt Bürgerbüro

Rathaus
Montfortplatz 7
88069 Tettnang

 

Tel. 07542 510-150
Fax 07542 510-175
Buergerbuero@Tettnang.de

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag und Freitag:
08.00 - 12.30 Uhr

Dienstag und Mittwoch:
08.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:
08.00 - 19.00 Uhr

Produktionsstand

Mit diesem Link können Sie den Produktionsstand Ihres beantragten Ausweisdokuments erfahren. Sie benötigen hierfür die Seriennummer, die Art des Dokuments (Reisepass oder Personalausweis), sowie Ihr Geburtsdatum.

Weitere Informationen

Alle Infos rund um Ausweisdokumente erhalten Sie unter dem Stichwort Ausweis im Serviceportal des Landes.



Startseite    Impressum    Sitemap    rathaus@tettnang.de    -    Stadt Tettnang    -    Montfortplatz 7    -    88069 Tettnang    -    Telefon 0 75 42 - 510 -0

Stadt Tettnang  -  Montfortplatz 7  -  88069 Tettnang  -  Telefon 0 75 42 - 510 -0