Die 24 Gemeinderäte der Stadt Tettnang wurden am 7. Juni 2009 neu gewählt und am 15. Juli 2009 erstmals in der neuen Zusammensetzung eingesetzt. Die CDU ist im neuen Gemeinderat die stärkste Fraktion. Sie hat elf Mandate (45,8 %). Die Freien Wähler erhielten acht Mandate (33,3 %) und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vier Mandate (16,7 %). Die SPD stellt einen Gemeinderat.
Die Amtszeit des Gemeinderats beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigt und wählbar in den Gemeinderat sind die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Tettnang. Bürger und Bürgerinnen der Stadt Tettnang sind alle Deutschen und Unionsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet der Stadt Tettnang haben.
Bei Vorliegen etwaiger Hinderungsgründe (z. B. Beamte und Angestellte der Gemeinde) ist die Wählbarkeit trotz vorliegen der oben genannten Gründe ausgeschlossen.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
Hier können Sie eine Liste der Gemeinderatsmitglieder sowie eine Grafik der Sitzverteilung herunterladen.
Für das Jahr 2012 sind folgende Sitzungstermine vorgesehen.
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