Der Fachbereich „Stadtplanung“ steuert die städtebauliche Entwicklung durch städtebauliche Rahmenpläne, durch den Flächennutzungsplan sowie durch Bebauungspläne.
Die Bauleitplanung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnraum und Arbeitsstätten sowie von wichtigen Infrastruktur und Gewerbeprojekten.
Er legt Grundlagen für die innerörtlichen Verkehrsstrukturen und koordiniert diese, - er befasst sich mit überörtlichen Verkehrsplanungen.
Er kümmert sich um die Verwaltung der städtischen Liegenschaften (Pachten, Mieten, Verträge, Monitoring von Ausgleichsflächen und landschaftlichen Pflegeflächen). Außerdem sind hier das städtische Energiemanagement sowie der städtische Sicherheitsbeauftragte angesiedelt.