Der Flächennutzungsplan stellt die erste Stufe im zweigliedrigen System der Bauleitplanung dar. Als so genannter vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind.
In der dazugehörenden Begründung werde die Planungsziele und die Darstellungen des Flächennutzungsplanes erklärt.
Der bisherige Flächennutzungsplan der Stadt Tettnang aus dem Jahre 1996/1997 wurde bis heute mehrfach geändert. Die in diesem Plan dargestellten Ziele müssen daher überprüft und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Im Jahr 2009 wurde mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes begonnen.

2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tettnang-Neukirch
Zusammenfassende Erklärung zur Flächennutzungsplanfortschreibung
Die 2. Fortschreibung wurde vom Landratsamt Bodenseekreis genehmigt am 04.07.2011 und vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen am 04.08.2011 (Beitrittsbeschluss zur Genehmigung) und in Kürze hier veröffentlicht.
