Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist (diese Frage kann insbesondere beim Kauf/Verkauf eines Grundstücks eine Rolle spielen, da die Baulast wertbeeinflussend sein kann), erfahren Sie im Fachbereich Bauberatung & Bauverwaltung.
Hier wird das sogenannte Baulastenverzeichnis geführt, in das alle Baulasten für die Stadt Tettnang und die Ortschaften Kau, Langnau und Tannau eingetragen sind.
Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind schriftlich zu beantragen (Fax, E-Mail oder Postweg).
Aus Gründen des Datenschutzes ist es notwendig, das "berechtigte" Interesse nachzuweisen.
Die nachstehend aufgeführten Unterlagen sind vorzulegen:
Pro abzufragendes Flurstück fallen Gebühren in Höhe von 12,50 € an.
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Dies kann z.B. eine Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück sein.
Solche öffentlich-rechtlichen Belastungen können neben den so genannten privatrechtlichen Belastungen, die in Abteilung 2 des Grundbuchs zu finden sind, bestehen.
Baulasten sind jedoch vom Grundbuch völlig unabhängig und dort auch nicht unbedingt eingetragen.
Wer ein berechtigtes Ineresse nachweisen kann, z.B. Grundstückseigentümer (Nachweis erforderlich) ist, erhält Auskunft über die im Baulstenverzeichnis eingetragenen Baulasten zu oder auf dem Grundstück.
Andrea Christen
Bauberatung & Bauverwaltung
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Tel. 07542 510-261
Fax: 07542 510-44261
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