Reisedokumente für Kinder bis 12 Jahren


Aufgrund der jahrelangen Gewohnheit wird der Kinderreisepass von sehr vielen Eltern noch immer als Standarddokument für ihre Kinder wahrgenommen.

Zum 01.01.2021 änderte sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe werden nun mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Sie können jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Für Kinder jeden Alters (auch: Säuglinge, Kleinstkinder) können schon immer mehrjährig gültige, also reguläre elektronische Reisedokumente mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Das betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen als auch den Personalausweis, uneingeschränkt anerkannt für Schengen-interne Reisen. Für das visumfreie touristische Einreisen war der reguläre Reisepass von bestimmten Ländern ohnehin als verpflichtend vorgeschrieben worden (z. B. USA).

Mehrjährig gültige Reise- und Identitätsdokumenten für Kinder haben Vorteile. Untenstehend ein Vergleich:

a) Personalausweis: 6 Jahre gültig, 22,80 €, innerhalb Schengens und ggf. darüber hinaus als Reisedokument aner-
    kannt,

b) regulärer Reisepass: 6 Jahre gültig, 37,50 €, für eine visumfreie Einreise zu touristischen Zwecken in ca. 160 Staaten
    weltweit anerkannt,

c) Kinderreisepass:
    - max. 1 Jahr gültig – nicht über die Vollendung des 12. Lebensjahrs hin-ausgehend,
    - vor Ablauf der Gültigkeit für weitere 12 Monate verlängerbar, nach Gültigkeitsablauf muss ein neues Dokument
      ausgestellt werden,
    - über einen sechsjährigen Zeitraum betrachtet teurer als Personalausweis oder Reisepass; Gebühren für die Bean-
      tragung und fünfmalige Verlängerung eines Kinderreisepasses:

13,00 € Grundgebühr/ Neuausstellung
+ 30,00 € fünfmalige Verlängerung á 6,00 €
= 43,00 € Summe (Sechs-Jahres-Zeitraum)

Kinderreisepässe werden bei Beantragung sofort ausgestellt. Die Herstellung von Personalausweis oder Reisepass bei der Bundesdruckerei GmbH dauert aktuell 5-6 Wochen. Bei Reisepässen besteht die Möglichkeit, den Pass im Expressbestellverfahren zu beantragen (drei Werktage, mit Gebührenzuschlag).

Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z. B. Babyfoto), muss das Lichtbild aktualisiert werden, ansonsten ist das Dokument ungültig.

Ihr Bürgerbüro Tettnang