Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept

Im April 2016 wurde die CIMA Beratung + Management GmbH von der Stadt Tettnang mit der Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts beauftragt.

Diese Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde in enger Abstimmung und Beteiligung der Stadtverwaltung sowie weiterer wesentlicher Akteure (u.a. Politik, Stadtmarketing, Vertretern des Einzelhandels) erarbeitet.

 Im Folgenden sind die wesentlichen Schwerpunktbereiche aufgeführt, die das Einzelhandelskonzept der Stadt Tettnang umfasst:

  • Analyse von Grundlagendaten: u.a. Bevölkerungsentwicklung, -prognose, -bewegung, -struktur, Darstellung planerischer Rahmenbedingungen
  • Einzelhandelsuntersuchung/-bewertung: u.a. Darstellung der Ausgangssituation, der Veränderungen, der Potenziale sowie Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven
  • Empirische Bausteine/Beteiligung: Einzelhändlerbefragung, Passantenbefragung (Point-of-Sale), Unternehmerrunde, Bürgerwerkstatt, Zukunftsforum
  • Leitlinien: Formulierung von allgemeinen Leitsätzen für die künftige Einzelhandelsentwicklung auf gesamtstädtischer Ebene sowie für die Innenstadt
  • Sortiments- und Standortkonzept: u.a. Ableiten einer ortsspezifischen Sortimentsliste, Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und sonstiger Einzelhandelslagen, Darstellung der Ausgangsbedingungen der einzelnen Lagen sowie Formulierung von Handlungsempfehlungen, Aufzeigen grundsätzlicher Regelungen für die künftige Einzelhandelssteuerung, Hinweise zur Um-setzung des Einzelhandelskonzeptes
  • Maßnahmenkonzept: Darstellung ausgewählter Maßnahmen für eine gezielte Entwicklung der Tettnanger Innenstadt
  • Projektbegleitung: Abstimmung mit dem Auftraggeber, Begleitung einer Arbeits- und Lenkungsgruppe, Teilnahmen an Gemeinderatssitzungen

Das vorliegende Einzelhandelskonzept für die Stadt Tettnang verfolgt städtebauliche Zielvorstellungen und dient als Steuerungsgrundlage des Einzelhandels im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Ein Eingriff in den Wettbewerb zu Gunsten einzelner Betriebe findet nicht statt. Das Einzelhandelskonzept stellt die Grundlage bei der Bewertung von Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben und zur Priorisierung von Einzelhandelsstandorten dar.

Die Umsetzung dieser räumlichen Ziele sieht vorrangig die Schaffung von Planungssicherheit vor. Lenkung und Steuerung im Sinne der Planungshoheit der Kommune soll zur Sicherung, gezielten Stärkung der Funktionsfähigkeit der bestehenden zentralen Versorgungsbereiche, der Vorhaltung einer wohnortnahen Grundversorgung, sowie zur strukturverträglichen Weiterentwicklung von Potenzialflächen im Stadt- bzw. Gemeindegebiet eingesetzt werden.

Übrigens: Zu berücksichtigen ist grundsätzlich, dass die Investitions- und Sachentscheidungen im Einzelhandel überwiegend in privater Hand liegen. Die Stadt Tettnang kann nur die Rahmen gebenden Bedingungen der Einzelhandelsentwicklung als Planungsgrundlage vorgeben. Steuernd darf die Kommune mit den zur Verfügung stehenden, planungsrechtlichen Mitteln nur dann eingreifen, wenn andernfalls negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung oder die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (hier: Innenstadt) zu befürchten sind.

Nach Beschluss durch den Gemeinderat im März 2017 kann das Einzelhandelskonzept im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 (11) BauGB als Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung herangezogen werden.

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