Gemäß § 2 der Hebesatzsatzung werden die Hebesätze festgesetzt:
- Für die Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auf 685 Prozent.
- Für die Grundsteuer B, Sonstige Grundstücke, auf 200 Prozent.
Die Stadtverwaltung bereitet nun die neuen Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 vor, in der letzten Februarwoche werden diese an die Steuerpflichtigen verschickt.
Informationsveranstaltung zur Grundsteuer
Zum besseren Verständnis der Veränderungen, die sich durch die Grundsteuerreform ergeben, lädt die Stadt Tettnang alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung ein.
Datum: 5. März 2025, 18 Uhr
Ort: Aula des Montfortgymnasiums
Die Stadt Tettnang muss die Grundsteuerreform gemäß dem Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (LGrStG) vom 4. November 2020 umsetzen. Der Gemeinderat hat dazu den Grundsteuerhebesatz für Grundsteuer A auf 685 Prozent und für Grundsteuer B auf 200 Prozent festgelegt. Damit setzt die Stadt die vom Land empfohlene Aufkommensneutralität um. Das heißt, sie wird insgesamt nicht mehr Einnahmen haben als 2024. Das schließt allerdings nicht aus, dass einzelne Steuerpflichtige mehr Grundsteuer zahlen müssen. Das liegt am neuen Berechnungsmodell, dass das Land vorgibt. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss.
Informationen zur neuen Grundsteuer - Wie wird sie berechnet? Was bedeuten Hebesatz, Bodenrichtwert etc.? - finden Sie hier.