Schnipp schnapp – Hecke ab!


Wir alle erfreuen uns an einer bunten Umwelt und den Pflanzen, Hecken und Sträuchern, die in Gärten und auf Wiesen wachsen. Nicht ganz so erfreulich ist dies jedoch, wenn die Pflanzen unsere Sicherheit gefährden. Dies ist der Fall bei Sträuchern, Hecken oder Ästen, die in die Verkehrsfläche ragen. Leider müssen Verkehrsteilnehmer oft genug den Barrieren ausweichen und begeben sich dadurch in Gefahr.

Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Anpflanzungen dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs jedoch nicht beeinträchtigen.

Gerade wenn Kinder und ältere Menschen beispielsweise auf die Fahrbahn ausweichen müssen, nachdem der Gehweg durch überhängende Pflanzen nicht mehr zu begehen ist oder Fahrzeuglenker Ästen und Zweigen ausweichen müssen, liegt eine nicht unerhebliche Verkehrsgefahr vor. Auch auf Radwegen können Konflikte entstehen, wenn die Wegbreite durch die hereinhängenden Pflanzen eingeengt wird und bei Begegnungen, der Platz aneinander vorbeizukommen, nicht mehr ausreicht.

Genauso gefährlich kann es im Kreuzungsbereich werden, wenn herausragende Hecken oder Sträucher die Sicht versperren.

Daher möchten wir in diesen Fällen die Eigentümer bzw. Verantwortlichen bitten, Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Hierfür die wichtigsten Richtlinien im Überblick:

  • Der Luftraum öffentlicher Verkehrsflächen von mindestens 4,50 m über den Fahrbahnen, mindestens 2,50 m über Geh- und Radwegen und mindestens  4,00 m über den seitlichen Sicherheitsräumen an Straßen ohne Gehweg muss von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
  • Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger mit Kinderwagen oder auch zwei Rollstuhlfahrer problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen.
  • Für Straßen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden. 
  • Verkehrszeichen sind von Bewuchs freizuschneiden, damit diese für die Verkehrsteilnehmer einwandfrei erkennbar sind.
  • Auch Straßenbeleuchtungskörper müssen freigeschnitten werden, um eine ausreichende Beleuchtung der Straßen und Gehwege zu gewährleisten.

Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Es geht auch um Ihre eigene Sicherheit! Auch während der Vegetationszeit zwischen März und September darf und muss sogar zurückgeschnitten werden, wenn dies der Verkehrssicherheit dient. Selbstverständlich immer unter Beachtung möglicher Brutstellen.


Wir bedanken uns, dass Sie dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle zu gewährleisten.

Amt für Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung