Klimabudget
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2023 ein Klimabudget beschlossen. Hiervon können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt direkt profitieren. Z.B. durch einen Klimabaum oder durch einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk. Die Stadt will damit einen Anreiz für mehr bürgerschaftliches Engagement zum Klimaschutz schaffen und die Bewusstseinsbildung und -stärkung der Bürger unterstützen.
Aber was heißt das genau und was muss getan werden um ein Fördergeld zu bekommen?
Insgesamt hat der Gemeinderat 200.000 Euro für Klimaschutzmaßnahmen der Bürgerschaft beschlossen. Die Mittel wurden in drei verschiedene Maßnahmenblöcke aufgeteilt.
- Das Klimabudget wird mit 95.000 Euro für freie Vorschläge aus der Bürgerschaft (bürgerschaftliches Engagement) verwendet. Die Vergabe der Mittel aus Vorschlägen aus der Bürgerschaft wird im Technischen Ausschuss beraten und beschlossen.
- 10.000 Euro des Klimabudgets werden für Schulprojekte für den Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Mittel aus Vorschlägen von Seiten der Schulen wird im Technischen Ausschuss beraten und beschlossen.
- 95.000 Euro des Klimabudgets werden für die Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen der Bürgerschaft und für eine Veranstaltungsreihe zum Thema Klimaschutz verwendet.
Was wird gefördert?
Für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen der Bürgerschaft (Nr. 3) wurden vom Energieteam der Stadt Tettnang mit Hilfe von Förderrichtlinien die Maßnahmen näher definiert.
- Mit dem Klimabaum setzen Bürgerinnen und Bürger ein sichtbares Zeichen für mehr Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur Durchgrünung des Stadtgebietes. Pro Baum werden 1 t CO2 in 80 Jahren Wachstum (bspw. Buche) gebunden. Bürger können sich um einen kostenlosen Baum bewerben.
- Balkonkraftwerk: Zur Abdeckung der elektrischen Grundlast im Haushalt sowie zur Unterstützung der Energiewende und für einen Beitrag zur CO2- Neutralität wird die Installation eines Balkonkraftwerks monetär gefördert. Ein Balkonkraftwerk kann ca. 330 kg CO₂ pro Jahr einsparen, das etwa 3 % der jährlichen CO₂-Emissionen eines Haushalts entspricht. Jeder Antrag wird mit 100 Euro gefördert. Mit sozialem Nachweis werden 200 Euro gefördert.
- Durch die Förderung des ÖPNVs soll dieser attraktiver für die Bürgerschaft gestaltet werden. Jeder gefahrene Kilometer mit dem ÖPNV spart 150 g CO2. Bei Vorlage von fünf Belegen eines Deutschlandtickets (49 Euro) wird ein Ticket im Wert von 49 Euro erstattet. Mit sozialem Nachweis werden bereits nach drei Belegen ein Ticket erstattet.
- Durch die Förderung eines Gerätetauschs für Kühl- und Gefriergeräte sollen auch finanziell schwächer gestellte Haushalte die Möglichkeit erhalten, Kühlgeräte auszutauschen und damit einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten (Im Jahresschnitt können so bis zu 100 € an Stromkosten gespart werden und ca. 130 kg CO2). Hier gibt es mit sozialem Nachweis 100 Euro Zuschuss, wenn das Altgerät bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Freie Vorschläge aus der Bürgerschaft - bürgerschaftliches Engagement (Nr. 1)
Ideen aus der Bürgerschaft, die dem Klimaschutz dienen, sollen monetär gefördert werden. Projektideen können deshalb bei der Verwaltung eingereicht werden. Dabei ist das Ziel des bürgerschaftlichen Engagements darzustellen, das Potenzial zum Einsparen von CO2, die Kosten für die jeweilige Projektidee und die Höhe der Fördersumme, die beantragt wird.
Wie bekomme ich die Förderung?
Ab sofort können die Anträge online gestellt werden. Sie finden den Link zu den jeweiligen Anträgen in der rechten Spalte. Wer keine Möglichkeit hat diese online zu beantragen, kann die Anträge im Rathaus abholen und ausgefüllt dort wieder abgeben.
Wer bekommt die Förderung?
- Privatpersonen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Tettnang
- Bei Fördermaßnahmen mit der Voraussetzung eines sozialen Nachweises muss zusätzlich einer der folgenden Belege erbracht werden: Wohngeldbescheid, Bürgergeldbescheid, Grundsicherungsbescheid, Sozialausweis.
Wie lang gilt die Förderung?
- Die Antragstellung ist rückwirkend zum Haushaltsbeschluss vom 01.02.2023 möglich.
- Der Antrag muss zwingend bis zum 31.12.2023 gestellt sein, sonst ist eine Förderung ausgeschlossen.
Antragstellung und Bewilligung
- Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang und Vollständigkeit der Unterlagen.
- Jede Maßnahme darf nur einmal beantragt werden.
- Sobald das Budget aufgebraucht ist, wird keine Bewilligung mehr erteilt.
- Wird die Maßnahme vor Antragstellung durchgeführt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Bei Ausschöpfung des Budgets gilt das Nachrückverfahren.