Gemeinderat
Mitglieder des Gemeinderats
Die 24 Gemeinderäte der Stadt Tettnang wurden am 26. Mai 2019 neu gewählt und am 10. Juli 2019 erstmals in der neuen Zusammensetzung eingesetzt.
Die CDU ist im neuen Gemeinderat die stärkste Fraktion. Sie hat 8 Mandate. Die Freien Wähler erhielten 7 Mandate und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 5 Mandate. Die SPD erhielt 2 Mandate ebenso wie die FDP.

Wahl des Gemeinderats
Die Amtszeit des Gemeinderats beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigt und wählbar in den Gemeinderat sind die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Tettnang. Bürger und Bürgerinnen der Stadt Tettnang sind alle Deutschen und Unionsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet der Stadt Tettnang haben.
Bei Vorliegen etwaiger Hinderungsgründe (z. B. Beamte und Angestellte der Gemeinde) ist die Wählbarkeit trotz vorliegen der oben genannten Gründe ausgeschlossen.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem "St.Lague / Schepers" Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.