Denkmalschutz

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen insbesondere:

  • Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen oder der Gemeindeentwicklung, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten ...)
  • bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen)
  • Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel) Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu bewahren und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefährdungen abzuwenden. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild möglichst weitgehend zu erhalten.

Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, erfordern eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Es empfiehlt sich daher, vor jeder Maßnahme an einem Kulturdenkmal, mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde (=Baurechtsbehörde) abzustimmen, ob eine Genehmigung erforderlich ist und was hierbei zu beachten ist.

Außerdem gibt es sogenannte Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Diese genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird von der Denkmalschutzbehörde in einem besonderen Verfahren festgestellt.

Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gibt es neben möglicherweise höheren Anforderungen an eine Bauausführung auch den sogenannten Umgebungsschutz.
Das heißt, dass auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (z.B. ein benachbarter Neubau oder wenn auf einem Nachbargebäude eine Solaranlage installiert werden soll ...) besondere Anforderungen an die Ausgestaltung und Ausführung des Bauvorhaben gestellt werden können.

Als Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen treffen Sie besondere Pflichten. Beispielsweise müssen sie

  • Ihr Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich behandeln, dazu gehört insbesondere der Schutz vor Beschädigungen oder Bauschäden
  • der zuständigen Denkmalschutzbehörde Auskünfte erteilen, wenn dies zum Schutz des Kulturdenkmales nötig ist.

Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.

Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei werden Ausgaben gefördert, die zum Schutz und zur Pflege eines Kulturdenkmals erforderlich sind. Näheres können Sie der Verwaltungsvorschrift Denkmalförderung entnehmen.

Informationen finden Sie auf der Homepage der baden-württembergischen Landesdenkmalpflege: https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung/

 Auch von Stiftungen zum Schutz von Kulturdenkmalen können Fördermittel erhalten werden:
https://www.denkmalschutz.de/aktuelles.html
https://denkmalstiftung-baden-wuerttemberg.de/denkmale/

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Informationen finden Sie hier: