Gesundheit

Hundekot gehört in den Restmüll und nicht auf Wege, Wiesen oder Spielplätze


Jedem ist es schon passiert: Man spaziert ahnungslos durch die Stadt oder die schöne Landschaft Tettnangs und plötzlich steht man mit einem Bein in den Extrementen eines Hundes. Das ist nicht nur ärgerlich und stinkt. Hundekot ist auch ein hygienisches Problem und hat weder auf Straßen, Gehwegen noch auf Radwegen, öffentlichen Plätzen oder gar Kinderspielplätzen und Grünanlagen etwas zu suchen. Wer in einen Hundehaufen tritt, bringt mitunter Krankheitserreger über die Schuhe in Gebäude und gefährdet damit andere Menschen. Landwirte fürchten um die Gesundheit ihrer Tiere, wenn unachtsame Hundbesitzer und -besitzerinnen die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners einfach auf der Wiese oder Weide liegen lassen.

Das muss nicht sein! Schließlich gibt es in Tettnang und den Ortschaften insgesamt bereits 25 Hundetoiletten und über 200 öffentliche Mülleimer. An den Hundetoiletten können sich Hundehalterinnen und Hundehalter kleine Müllsäckchen ziehen, das „Geschäft“ ihres Lieblings hineinfüllen und anschließend gleich richtig in der Hundetoilette entsorgen.

Hundetoilette mit gratis Hundebeuteln

Beschwerden häufen sich

Leider werden in letzter Zeit in unserer Stadt immer wieder Hundehalterinnen und Hundehalter beim Gassi gehen beobachtet, die sich nicht um die Hinterlassenschaften ihres Hundes kümmern. Und das sogar, wenn eine Hundetoilette mit Tütenspender in unmittelbarer Nähe ist. Das verärgert nicht nur all jene, die den Hundekot plötzlich an ihren Schuhen kleben haben, sondern auch Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die die Pflicht haben, den Gehweg sauber zu halten.

Wenig Sinn macht es, den Hundekot zwar zunächst in einem Plastikbeutel zu verstauen, ihn dann aber nicht richtig zu entsorgen, sondern achtlos irgendwo auf den Boden zu werfen. Nicht zuletzt handelt es sich bei Verunreinigungen durch Hunde um eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 13 der Polizeiverordnung der Stadt Tettnang geahndet werden kann. Bleibt der Hundekot auf dem Gehweg liegen, begehen Hundeführer demnach eine Ordnungswidrigkeit, die angezeigt und mit fünf bis 5.000 Euro bestraft werden kann.

Nutzen Sie die kostenlosen Hundebeutel der Stadt!

Soweit muss es jedoch nicht kommen: Nutzen Sie den Service unserer Hundetoiletten mit den kostenlosen Hundebeuteln oder nehmen sie beim Spazieren oder Gassi gehen mit Ihrem Hund selbst einen Abfallbeutel mit und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften richtig!

Helfen Sie uns, Wege, Wiesen und öffentliche Plätze frei von Hundekot zu halten!

Für Hunde besteht Anmeldepflicht!

Immer wieder fällt Passanten auf, dass Hunde im Stadtgebiet oder in den Ortschaften keine Hundemarke tragen. Daher folgende Information: Es besteht Hundesteuerpflicht. Hunde müssen mit Nennung der Rasse bei der Stadt Tettnang angemeldet werden! Die Hundemarke, die die Stadt vergibt, müssen alle freilaufenden und anzeigepflichtigen Hunde sichtbar tragen. Endet die Hundehaltung muss das ebenfalls binnen eines Monats angezeigt werden. Informationen erhalten Sie bei Gerhard Buffler, Telefon 07542/510-303, Mail gerhard.buffler@tettnang.de.