Zwischen 0 und 5 Uhr bleibt die städtische Straßenbeleuchtung in Tettnang weitgehend ausgeschaltet. Die Regelung geht auf einen Beschluss des Technischen Ausschusses vom 29. November 2023 zurück. Sie dient der Energieeinsparung, schont die technische Infrastruktur und trägt zum Schutz von Natur und Umwelt bei.
Die Straßenbeleuchtung im Tettnanger Stadtgebiet wird täglich von 0 bis 5 Uhr abgeschaltet. Durch die verkürzte Betriebszeit sinkt der Stromverbrauch deutlich. Gleichzeitig werden die Leuchten weniger beansprucht. Dies verlängert ihre Lebensdauer und reduziert die Wartungs- und Unterhaltungskosten.
Weniger künstliches Licht schützt Tiere
Ein weiterer Grund für die Nachtabschaltung ist der Schutz von Natur und Umwelt. Weniger künstliches Licht verringert den sogenannten Lichtsmog. Etwa die Hälfte aller Insekten sowie viele weitere Tierarten sind nachts aktiv und können durch künstliche Beleuchtung beeinträchtigt werden.
Die Abschaltung betrifft ausschließlich die städtische Straßenbeleuchtung. Private Bereiche und Zugänge wie Treppenanlagen oder Tiefgaragenzufahrten sind davon in der Regel nicht betroffen.
Wichtige Bereiche bleiben beleuchtet
Die Verkehrssicherheit wird bei der Nachtabschaltung berücksichtigt. Fußgängerüberwege und Gefahrenstellen bleiben auch zwischen 0 und 5 Uhr beleuchtet. Darüber hinaus hat die Stadt gemeinsam mit den Trägern der öffentlichen Sicherheit weitere Bereiche festgelegt, die von der Abschaltung ausgenommen sind. Dazu gehören beleuchtete Bushaltestellen, die nach Mitternacht noch von Linienbussen angefahren werden, sowie bekannte Angsträume im Stadtgebiet.
Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger, sich auf die veränderten Lichtverhältnisse einzustellen und das eigene Verhalten entsprechend anzupassen. Mit der Nachtabschaltung leistet Tettnang einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung und zum Schutz der heimischen Tierwelt.
Für die Homepage ließe sich ergänzend noch ein kurzer Infokasten mit den wichtigsten Zeiten und Ausnahmen einsetzen.
Fact Box 💡:
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung – auf einen Blick
Zeitraum: Täglich von 0 bis 5 Uhr
Betroffen: Die städtische Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet.
Nicht betroffen: Private Bereiche und Zugänge, beispielsweise Treppenanlagen oder Tiefgaragenzufahrten.
Weiterhin beleuchtet bleiben:
- Fußgängerüberwege
- Gefahrenstellen
- Beleuchtete Bushaltestellen, die nach 0 Uhr noch von Linienbussen bedient werden
- Bekannte Angsträume im Stadtgebiet
Gründe für die Nachtabschaltung:
- Energie sparen
- Leuchten schonen und Wartungskosten reduzieren
- Lichtsmog verringern und die heimische Tierwelt schützen
Das Infoblatt des Sachgebiets Tiefbau im Amt für Stadtentwicklung gibt es hier zum Download.


