Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, in der Kernstadt Tettnang.
Hier finden Sie eine Liste mit betroffenen Straßenzügen sowie ein Übersichtskarte, die das betroffene Gebiet in der Kernstadt Tettnang.
Nach derzeitigem Stand nicht betroffen vom Abkochgebot sind die Versorgungsgebiete des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung, des ZWUS, des Wasserwerkes Meckenbeuren und der Gemeinde Langenargen!
Konkret bedeutet „für den menschlichen Verzehr“:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
- zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.
Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichungen auf der Homepage der Stadt Tettnang und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Bei den festgestellten Keimen handelt es sich um eine mikrobiologische Auffälligkeit, die ein Handeln nach der Trinkwasserverordnung erfordert. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Ein solcher bzw. vergleichbar auffälliger Keim wurde in geringer Konzentration festgestellt.
Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes (Oberflächen-)Wasser in die Versorgungsanlage gelangt sein könnte. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.
Ursachenforschung
Nach aktueller Kenntnislage ist davon auszugehen, dass die Ursache der Verunreinigung im Hochbehälter Missenhardt oder auf der Leitungsstrecke ins Pumpwerk Ried liegt.
Wie lange bleibt das Abkochgebot bestehen?
Wir gehen davon aus, dass die von uns getroffenen Maßnahmen eine rasche und nachhaltige Wirkung zeigen werden. Eine Aufhebung des Abkochgebots kann erst dann erfolgen, wenn die Trinkwasserqualität wieder einwandfrei ist. Das wird sich voraussichtlich auf einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Tagen erstrecken.
Spülmaschine und Waschmaschine können bedenkenlos betrieben werden
Hier ist nichts Besonderes zu beachten; die Geräte können ganz normal betrieben werden. An der Spülmaschine kann vorsorglich ein erhöhtes Temperaturprogramm gewählt werden, was aber aus unserer Sicht nicht erforderlich ist.
Bitte geben Sie die Informationen zum Erfordernis des Abkochgebotes auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit Informationen zu versorgen.
BITTE BEACHTEN: Nach derzeitigem Stand nicht betroffen vom Abkochgebot sind die Versorgungsgebiete des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung, des ZWUS, des Wasserwerkes Meckenbeuren und der Gemeinde Langenargen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/510-403 oder unter steueramt@tettnang.de zur Verfügung.


