E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild und werden vor allem für kurze Wege genutzt. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten und deshalb die entsprechenden Verkehrsregeln zu beachten sind. Vor dem Hintergrund verstärkter Polizeikontrollen im gesamten Bodenseekreis informiert die Stadt Tettnang über die wichtigsten Vorschriften für eine sichere und regelkonforme Nutzung.
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter beträgt jedoch 14 Jahre. Während der Fahrt darf das Smartphone nicht benutzt werden. Wer das Handy in die Hand nimmt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Wer einen eigenen E-Scooter nutzt, benötigt eine gültige Betriebserlaubnis und eine aktuelle Versicherungsplakette. Zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf der E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Regeln beachten und Rücksicht nehmen
Eine der häufigsten Unfallursachen ist die falsche Straßennutzung. E-Scooter gehören deshalb auf Radwege, Radfahrstreifen oder – wenn diese nicht vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Auch für E-Scooter gelten Ampeln und Verkehrszeichen. Mehrere E-Scooter müssen hintereinander fahren. Das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
Ein E-Scooter ist ausschließlich für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nicht erlaubt und erhöht das Unfallrisiko.
Gehwege und Zugänge freihalten
Besondere Rücksicht ist beim Abstellen von E-Scootern erforderlich. Falsch oder achtlos abgestellte Fahrzeuge können Gehwege blockieren und für andere Verkehrsteilnehmende zu einer erheblichen Barriere werden.
E-Scooter dürfen nur so abgestellt werden, dass ausreichend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger bleibt. Rettungswege, Gebäudeeingänge, Bushaltestellen, Querungsstellen, Flächen für Rollstühle und Kinderwagen sowie Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen müssen jederzeit frei bleiben.
Insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung, Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen können abgestellte E-Scooter ein Hindernis und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Stadt Tettnang appelliert deshalb an alle Nutzerinnen und Nutzer, Fahrzeuge ausschließlich an geeigneten Stellen und ohne Behinderung anderer abzustellen.
Für Alkohol und Drogen gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie beim Autofahren. Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Weitere Informationen rund um die Verkehrssicherheit, die E-Scooter-Regeln und das richtige Verhalten im Straßenverkehr sind online zu finden.


