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Feuer im Freien nur mit Genehmigung – Sicherheit hat Vorrang


Zwischen März und Oktober ist im gesamten Stadtgebiet Tettnang besondere Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer geboten. Feuermachen auf öffentlichen Flächen und das Rauchen im Wald sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten. Nur an offiziellen Feuerstellen darf gegrillt oder ein Feuer entzündet werden – und auch das nur nach Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsregeln.

Grillen an der Argen nur mit Anmeldung

In Tettnang gibt es einen öffentlichen Grillplatz – in Laimnau an der Argen. Die Nutzung ist kostenlos, aber nur nach vorheriger Anmeldung bei der Ortsverwaltung Langnau (Telefon 07543 / 6309, rita.frey@tettnang.de) erlaubt. Nach Anmeldung erhalten die Nutzer eine Genehmigung und die Grillplatzordnung.

Offenes Feuer ist ausschließlich an den vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Es dürfen nur unbehandeltes Holz oder Grillkohle sowie geeignete Zündhilfen verwendet werden. Treibstoffe sind verboten. Die Grillstelle darf erst verlassen werden, wenn die Glut vollständig erloschen ist.

Brauchtumsfeuer müssen angemeldet werden

Traditionsfeuer – wie die Funkenfeuer im Frühjahr – sind in Tettnang ein wichtiger Bestandteil des Brauchtums. In der Regel werden zwei Funken entzündet:

  • in Krumbach am Sportplatz, veranstaltet von der Landjugend,
  • in Bürgermoos am Sportplatz, organisiert von der Narrenzunft Bürgermoos.

Auch diese Brauchtumsfeuer sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde (beim Ordnungsamt) angemeldet werden. Der Deutsche Feuerwehrverband weist darauf hin, dass gerade bei großen Holzstapeln besondere Vorsicht geboten ist, da schon leichte Winde Funkenflug verursachen können. Feuer dürfen nur unter ständiger Aufsicht brennen und müssen vollständig gelöscht werden, bevor die Feuerstelle verlassen wird.

Sicherheitsabstände und Verhalten

Für Feuer im Freien gelten strenge Sicherheitsvorgaben:

  • Mindestens fünf Meter Abstand zu Gebäuden oder brennbaren Materialien,
  • mindestens 25 Meter zu leicht entzündlichen Stoffen,
  • bei starkem Wind dürfen offene Feuer nicht entzündet oder betrieben werden.

Geeignete Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher sind bereitzuhalten. Außerdem gilt: Feuer dürfen nur mit unbehandeltem Holz oder Grillkohle betrieben werden, Treibstoffe sind tabu.

Ziel: Bewusstsein für Sicherheit stärken

Die Stadtverwaltung Tettnang appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit offenem Feuer umzugehen und die geltenden Regelungen zu beachten. Wer sich nicht daran hält, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere und riskiert empfindliche Bußgelder.

Factbox:
Feuer, öffentliche Grillstelle und Brauchtumsfeuer - Das gilt es zu beachten
Zeitraum:
1. März bis 31. Oktober
Verboten: Feuer und Rauchen in Wald und Flur
Erlaubt: Offizielle Feuerstellen mit Genehmigung
Grillplatz: Laimnau – Anmeldung bei der Ortsverwaltung Langnau
Brauchtumsfeuer: nur nach Anmeldung beim Ordnungsamt