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Grabstätten auf dem Neuen Friedhof vorab erwerbbar


Auf dem Neuen Friedhof in Tettnang können Wahlgräber bereits zu Lebzeiten erworben werden. Damit bietet die Stadt Menschen die Möglichkeit, frühzeitig Vorsorge zu treffen und die eigene Bestattung oder die Bestattung von Angehörigen nach individuellen Wünschen zu planen.

Der vorsorgliche Erwerb ist für alle Wahlgräber auf dem Neuen Friedhof möglich. Dazu zählen Grabarten, deren Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden kann. Nicht vorab erworben werden können Reihengräber. Diese werden ausschließlich im Todesfall vergeben und haben eine festgelegte Nutzungsdauer von 25 Jahren.

„Viele Menschen möchten frühzeitig für die eigene Bestattung vorsorgen und persönliche Wünsche festhalten. Mit dieser Möglichkeit geben wir ihnen Planungssicherheit und können zugleich Angehörige in einer späteren, belastenden Situation entlasten“, stellt der Erste Beigeordnete der Stadt Tettnang, Timo Jung, fest.

Interessierte können sich für weitere Informationen und eine individuelle Beratung an die Friedhofsverwaltung der Stadt Tettnang wenden.

Ausblick: Auch auf dem Alten Friedhof ist die Einrichtung eines Urnengemeinschaftsgrabfeldes vorgesehen. Dieses befindet sich derzeit in Vorbereitung. Künftig wird dort ebenfalls der Vorkauf von Grabstätten möglich sein.