Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Tettnang ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.tettnang.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte können sein:

  1. pdf-Dateien:
    pdf-Dateien, die vor 01.12.2020 eingestellt wurden, sind teilweise nicht barrierefrei. Später eingestellte pdf-Dateien werden möglichst in barrierefreier Version erstellt oder möglichst durch eine solche ersetzt. Nicht barrierefreie pdf-Dateien werden baldmöglichst durch einen entsprechenden html-Text gleichen Inhalts ergänzt. Aus rechtlichen Gründen gelten bei Satzungen und Bekanntmachungen die jeweiligen pdf-Dateien als rechtsverbindliche Dokumente.
  2. Untertitel von Videos und Livestreams:
    Bei Videos/Livestreams sind wir bemüht, überarbeitete Untertitel schnellstmöglichst nach der Veröffentlichung nachzureichen. Videos von Dritten können von uns eingebunden, aber nicht untertitelt werden.
  3. Bilder, Fotos und Grafiken:
    Wir sind am überprüfen der Vollständigkeit und am ergänzen fehlender alternative Texte.
  4. Karteneinbindung von Google Maps:
    Die Google-Maps-Karteneinbindungen sind nicht barrierefrei bedienbar. Wir erarbeiten derzeit eine barrierefreie Alternative zur Darstellung der in Google Maps verzeichneten Adressdaten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2020 überprüft.

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit Bitte beschreiben Sie im die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt
Stadt Tettnang
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Montfortplatz 7
88060 Tettnang
Tel. +49 7542 510-557
judith.maier@tettnang.de

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Tettnang wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter oben in dieser Erklärung unter „Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt“.

Falls die Stadt Tettnang nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 279-3360
Poststelle@­‍­bfbmb.­‍­bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:
Behindertenbeauftragte Dorothea Horn
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204-5087
dorothea.­‍­horn@­‍­bodenseekreis.de
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte/

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.