Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024


Ab dem 01.01.2024 entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. Auch Verlängerungen für bereits ausgestellte Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen, Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren!

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der reguläre Personalausweis sowie der Reisepass zur Verfügung. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.
Welches Ausweisdokument für Ihr Kind bei einer Reise notwendig ist, können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes einsehen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Oder Ihr Reiseanbieter kann Auskunft geben.
Das Bürgerbüro darf KEINE verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.

Kosten bei Antragstellung (Personen unter 24 Jahren):
- Personalausweis 22,80 €
- Reisepass 37,50 €

Benötigte Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung in Tettnang)
- bisheriges Ausweisdokument (wenn bereits vorhanden)
- eine von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung
- Zur Identitätsprüfung muss Ihr Kind bei der Antragstellung dabei sein. Die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr sowie eine Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr sind Pflicht.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente bei der Bundesdruckerei Berlin erforderlich sind. Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 – 6 Wochen.
Erfahrungsgemäß verlängern sich die Produktionszeiten zu den Hauptreisezeiten.