Aktuelle Beteiligungsverfahren
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an städtebaulichen Planungen ist im Rahmen der Bauleitplanung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 + 2 BauGB) sondern selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Auf dieser Seite werden Sie über aktuelle Bauleitplanverfahren, städtebauliche Satzungen sowie örtliche Bauvorschriften informiert und erfahren an welchen Verfahren Sie sich beteiligen können.
Aktuelle Planungsverfahren in der Beteiligung
- 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Biggenmoos - frühzeitige Beteiligung
- 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Biggenmoos - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
- vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betriebshof Zwisler - Biggenmoos" Änderung und Erweiterung - frühzeitigen Beteiligung
- vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betriebshof Zwisler - Biggenmoos" Änderung und Erweiterung - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
- Bebauungsplan "Jahnstraße Nord" - erneute Offenlage
- BBP "Jahnstraße Nord" - Bekanntmachung
- BBP "Jahnstraße Nord" - Abwägungsvorschlag förmliche Beteiligung
- BBP "Jahnstraße Nord" - Geltungsbereich
- BBP "Jahnstraße Nord" - Zeichnerischer Teil
- BBP "Jahnstraße Nord" - Planungsrechtliche Festsetzungen + ÖBV + Begründung
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 1 Artenschutzgutachten
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 2 Schalltechnische Untersuchung
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 3 Verkehrsuntersuchung
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 4 Baugrund - und Altlastengutachten
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 5 Bodenverwertungskonzept
- BBP "Jahnstraße Nord" - Anlage 6 Entwässerungskonzept
- Bebauungsplan "Jahnstraße Nord" - Beschluss über die Durchführung der erneuten Offenlage
- Bebauungsplan "Lindeareal" - erneute Offenlage
Für die Dauer der jeweiligen Offenlage können die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Tettnang, Rathaus, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang, zweites Obergeschoss im Flur während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden außerdem die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Tettnang bereitgestellt.
Während des angegebenen Beteiligungszeitraumes besteht die Möglichkeit, Unterlagen aus dem Verfahren einzusehen. Soweit Sie zu einzelnen Verfahren eine Stellungnahme abgeben möchten, können Sie diese schriftlich sowie per Mail an die Stadt Tettnang richten. Bitte geben Sie dabei als Betreff die Bezeichnung des betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer postalischen Anschrift. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Ihre Bedenken und Anregungen während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Niederschrift beim jeweiligen Sachbearbeiter einzureichen.
Hinweis: Die Bereitstellung der Beteiligungsunterlagen im Internet ist ein Serviceangebot der Stadt Tettnang und stellt somit lediglich eine zusätzliche Option der Beteiligung am Planverfahren dar. Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind als nicht rechtsverbindlich anzusehen.