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Wahlen

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Europa- und Kommunalwahlen 2024

Kommunalwahl 2024

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt. 

Bei der Wahl des Gemeinderats haben Sie 26 Stimmen. Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag mit der Post nach Hause geschickt. Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden. 

Wer wird von wem gewählt und wer darf wählen?
Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden hier erklärt https://www.kommunalwahl-bw.de

Wer kann wie gewählt werden?

1. Zahl der BewerberInnen
Wahlvorschläge dürfen grundsätzlich höchstens so viele BewerberInnen enthalten, wie Gemeinderätinnen zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 1 GemO). Die Zahl der zu wählenden GemeinderätInnen richtet sich nach § 25 Abs. 2 GemO. Für die Stadt Tettnang sind demnach 26 GemeinderätInnen zu wählen.

Die Zahl der OrtschaftsrätInnen wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 14 Abs. 2) bestimmt: 

  • in Tannau 11 Mitglieder
  • in Langnau 11 Mitglieder
  • in Kau 9 Mitglieder

In Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 EinwohnerInnen (nach § 72 S. 1 GemO findet dies für die Ortschaften analog Anwendung) dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele BewerberInnen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 2 GemO). Dies betrifft die Wahlvorschläge in allen Ortschaften.

Es empfiehlt sich bei der Aufstellung mehrere "ErsatzbewerberInnen" zu bestimmen, die für den Fall des Ausscheidens einer Person nachrücken können.
Sind zu viele BewerberInnen in einen Wahlvorschlag aufgenommen, streicht der Gemeindewahlausschuss die Überzähligen in der Reihenfolge von hinten (§ 18 Abs.3 Satz 2 KomWO).

2. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können über die Parteienkomponente eingereicht werden. Informationen dazu und zu den Angaben in den Wahlvorschlägen, z.B. Berufs- und Namensangaben, erhalten Sie vom Wahlamt der Stadt Tettnang per Mail an ordnungsamt@tettnang.de.

Nach § 14 Abs. 1 KomWO muss der Wahlvorschlag enthalten

  • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers/der Bewerberin,
  • zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
  • (nur) bei Unionsbürger*innen die Staatsangehörigkeit,
  • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und - sofern vorhanden - die Kurzbezeichnung.


Die Namen der BewerberInnen müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber/jede Bewerberin darf dabei nur einmal aufgeführt sein.
Die Personalien der BewerberInnen sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses (§ 18 KomWO).

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte wird voraussichtlich am 31.01.2024, auf der Homepage der Stadt Tettnang veröffentlicht. Wahlvorschläge können ab dem Folgetag beim Wahlamt, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang eingereicht werden.
Ende der Einreichungsfrist ist der 28.03.2024. 

3. Reihenfolge der Wahlvorschläge
Das Interesse der Parteien und Wählervereinigungen richtet sich verständlicherweise darauf, den Wahlvorschlag in der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und später auf den Stimmzetteln möglichst an vorderster Stelle zu platzieren. Es wird deshalb häufig die Ansicht vertreten, dass sich diese Reihenfolge, ähnlich wie bei der Bürgermeisterwahl, am zeitlichen Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen beim Gemeindewahlleiter orientiert.

Tatsächlich richtet sich die Reihenfolge jedoch nach den Stimmenzahlen, die die im Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat vertretenen Parteien oder Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Wahl des Gemeinderats bzw. Ortschaftsrats erreicht haben.

Daran schließen sich dann die Parteien und Wählervereinigungen, die bisher noch nicht vertreten sind, in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschlagsunterlagen an; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingegangen sind.

Wahlvorschläge, die schon vor Beginn der Einreichungsfrist, also bereits am Tag der Bekanntmachung der Wahl bis 24.00 Uhr oder früher eingehen, müssen zurückgewiesen werden, mit der Folge, dass die Partei oder Wählervereinigung unter Hinweis auf den Fristverstoß den Wahlvorschlag erneut einreichen müsste.


Briefwahl

Wahlberechtigten, denen es nicht möglich ist, am Wahltag in ihrem Wahllokal zur Wahl zu gehen, können Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Antragstellung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein.
  • Es kann auch ein Online-Antrag über die Homepage der Stadt Tettnang www.tettnang.de gestellt werden oder mit Mobilgeräten unter Verwendung des QR-Codes, der auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt ist. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich.
    Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Dienstag, 04. Juni 2024, 12:00 Uhr, möglich.
  • Briefwahlunterlagen können auch per Mail an buergerbuero@tettnang.de unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden.
  • Briefwahlanträge können (vermutlich ab Ende April 2024) auch persönlich im Bürgerbüro, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen ab Mittwoch schon persönlich abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, beim Rathaus, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang eingegangen sein. Eine Zustellung am Sonntag in einem Wahllokal reicht nicht aus.




  • Bürgermeisterwahl 2023

    Termine

    • Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, 12.03.2023
    • Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Montag, 13.03.2023, 16:00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses
      Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses
    • Stichwahl am Sonntag, 02.04.2023
    • Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Freitag, 17.03.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, Tagesordnung: Entscheidung über die Zulassung der KandidatInnen 
    • Sitzung des Gemeindewahlausschusses, Montag, 03.04.2023, 16:00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses 


    Bekanntgabe Wahlergebnisse

    Hier finden Sie die Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

    Wissenswertes zur Bürgermeisterwahl
    Was man über die Bürgermeisterwahl wissen muss finden Sie in der Broschüre „Einfach wählen gehen!“.

    Die neue 28-seitige Broschüre drückt in Leichter Sprache aus, was man zur Bürgermeisterwahl wissen sollte. Das übersichtlich gestaltete Heft richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein erfahren Sie hier auf verständliche Weise, welche Bedeutung und Funktion die Wahl eines Stadtoberhaupts hat. Schritt für Schritt ist in Text und Bild dargestellt, welche Aufgaben ein Bürgermeister hat, wie im Wahllokal gewählt wird und wie die Briefwahl funktioniert. Wichtige oder schwierige Wörter werden besonders erläutert, denn Verständlichkeit steht bei der Broschüre an oberster Stelle.

    Das Heft ist eine Gemeinschaftsproduktion der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

    Unter https://www.lpb-bw.de/infos-in-leichter-sprache kann die Wahlhilfe auch als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden. Hier finden sich auch zahlreiche weitere Angebote der LpB in Leichter Sprache.

  • Kommunalwahl 2019







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