Landschafts-schutzgebiet

Tettnanger Wald

Landschaftsschutzgebiet Tettnanger Wald

Landschaftsschutzgebiet TT Wald

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt, der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser und das Klima.

Als Landschaftsschutzgebiete kommen auch Landschaftsteile in Frage, in denen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds erhalten oder wieder hergestellt werden soll. Sie bieten damit wichtige Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten. Ebenso können Gebiete unter Landschaftsschutz gestellt werden, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll.






Infomaterial

Die Verordnung des Landratsamtes Bodenseekreis über das Landschaftsschutzgebiet "Tettnanger Wald mit angrenzender Feldflur zwischen Bodenseeufer und Tettnang" (Tettnanger Wald) sowie über die Aufhebung der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang" vom 19. Mai 2017 kann auf der Homepage des Landratsamtes Bodenseekreis eingesehen werden:

https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/schutzgebiete/