StadTTnachrichten
Die StadTTnachrichten, das Amtsblatt für die Stadt Tettnang mit seinen Ortschaften Tannau, Langnau und Kau.
ACHTUNG: Vorgezogener Redaktionsschluss – Fronleichnam
Für die Ausgabe am Mittwoch, 14. Juni 2023 ist wegen des Feiertages (Fronleichnam) der Redaktionsschluss bereits am Dienstag, 06. Juni 2023 um 10:00 Uhr. Danach eingehende Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Anzeigenschluss für diese Ausgabe ist am Dienstag, 06. Juni 2023 um 12:00 Uhr.
Häufige Fragen zu den StadTTnachrichten
Wie oft erscheinen die StadTTnachrichten?
Die StadTTnachrichten erscheinen einmal in der Woche am Mittwoch.
An welche E-Mail-Adresse schicke ich Pressemitteilungen oder Texte?
Bitte schicken Sie Ihre Pressemitteilungen / Texte an die E-Mail-Adresse: gemeindenachrichten@tettnang.de.
Muss ich für die StadTTnachrichten bezahlen?
Die StadTTnachrichten sind kostenfrei und werden über die Post an jeden Haushalt ausgetragen.
Was muss ich tun um das Amtsblatt zu erhalten?
Sie müssen nichts tun. Die Post hat den Auftrag, die StadTTnachrichten an jeden Haushalt auszuliefern.
Wann ist der Redaktionsschluss?
Der Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil ist in der Regel eine Woche vor dem Erscheinungstermin der StadTTnachrichten mittwochs bis 10:00 Uhr. Geänderte Redaktionsschlüsse entnehmen Sie bitte dem grünen Kasten unten rechts.
Bei Änderungen wegen Feiertagen etc. wird dies hier und in den StadTTnachrichten veröffentlicht.
Wer ist für den redaktionellen Teil verantwortlich?
Für den redaktionellen Teil (ohne Anzeigen) ist der Bürgermeister/Bürgermeisterin oder sein Stellvertreter/Stellvertreterin im Amt verantwortlich.
Wie erscheinen die StadTTnachrichten während der Sommer- und Winterpause?
In den Sommer- und Weihnachtsferien gelten geänderte Erscheinungstermine, die Sie ebenfalls dem grünen Kasten entnehmen können.
Wo kann ich eine Anzeige schalten lassen?
Für den Anzeigenteil ist die Schwäbische Zeitung Tettnang verantwortlich. Bitte senden Sie Ihre Privat- und Gewerbeanzeigen direkt an die Schwäbische Zeitung. Der Redaktionsschluss für Anzeigen ist in der Regel eine Woche vor dem Erscheinungstermin der StadTTnachrichten mittwochs bis 12:00 Uhr. Geänderte Anzeigenschlüsse entnehmen Sie bitte dem grünen Kasten unten rechts.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine StadTTnachrichten erhalten habe?
Sie wohnen in Tettnang oder in einer der Tettnanger Ortschaften und haben die aktuelle Ausgabe der StadTTnachrichten nicht erhalten? Dann kontaktieren Sie bitte die Schwäbische Zeitung telefonisch unter +49 7542 9418-60 oder per E-Mail anzeigen.tettnang(at)schwaebische.de.
Wo kann ich als ortsansässiger Verein oder Institution eine Veranstaltung für die StadTTnachrichten melden?
Unter den Vereinsnachrichten stehen Ihnen 400 Zeichen für Ihre Meldung zur Verfügung. Unter Veranstaltung stehen Ihnen 58 Zeichen für Ihre Meldung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Für den Inhalt der Beiträge sind Sie als Verein, Institution und Fraktion selbst verantwortlich. Der Text wird von der Stadt Tettnang nicht auf Inhalte oder Schreibfehler überprüft.Welche Regeln gelten für Parteien, Gemeinderatsfraktionen, Zählgemeinschaften, Ortschaftsratsfraktionen und Wählervereinigungen, die auf örtlicher Ebene organisiert?
- Berichte müssen sich inhaltlich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken. Die Kommentierung der Meinung anderer Gruppen oder Parteien ist zu unterlassen.
- Die Beiträge müssen namentlich gekennzeichnet sein. Die einzelnen Beiträge werden auf 1.000 Zeichen begrenzt. Pro Kalenderjahr dürfen maximal 10 Beiträge pro Fraktion oder Zählgemeinschaft veröffentlicht werden.
- Im Zeitraum von 8 Wochen vor einer Wahl bis zur Wahl werden keine inhaltlichen Beiträge in der Rubrik Parteien/Fraktionen veröffentlicht (Karenzzeit).
- Parteien und Gruppierungen, dürfen pro Ausgabe ein Veranstaltungshinweis veröffentlichen. Das Zeichenlimit wird auf 300 Zeichen begrenzt.