24 Tage. 24 gute Taten.

Tettnanger Adventskalender der guten Taten – jetzt mitmachen!

Tettnanger Adventskalender der guten Taten

Adventskalender der guten Taten

Mit guten Taten durch die Weihnachtszeit: die Stadt Tettnang plant, das Rathaus in den ersten Tettnanger Adventskalender der guten Taten zu verwandeln.

Dieses Jahr wollen wir Tettnang während der Weihnachtszeit noch mehr zum Strahlen bringen und unsere Stadtgemeinschaft durch ein einzigarTTiges und innovaTTives Projekt zusammenbringen. Neben dem alljährlichen Weihnachtsmarkt im Neuen Schloss, dem himmlischen Postamt auf dem Montfortplatz und der neuen Weihnachtsbeleuchtung freuen wir uns, Ihnen das diesjährige Weihnachtsprojekt vorstellen zu dürfen: den ersten „Tettnanger Adventskalender der guten Taten“.

  • Wie sieht der Adventskalender der guten Taten aus?

    Im Rahmen dieses Projekts wird das Rathaus zu einem überdimensionalen Adventskalender umgestaltet. Jeden Tag im Dezember soll ein „Türchen“ geöffnet werden, in dem ein ausgewähltes Fenster angestrahlt wird. Begleitet wird das Öffnen des Türchens jeden Tag durch eine kleine Licht- und Soundshow. Zusätzlich soll an ausgewählten Tagen  ein kleines Rahmenprogramm auf dem Montfortplatz stattfinden.

    Ein zentrales Element des Projekts ist die Verbindung des Adventskalenders mit einem Spendenkalender, um gemeinnützige Organisationen und Vereine in unserer Stadt zu unterstützen. Hier kommen Sie ins Spiel!

  • Wer kann sich für den ersten „Tettnanger Adventskalender der guten Taten“ bewerben?

    Alle Vereine und gemeinnützige Institutionen aus Tettnang und Ortschaften können sich für eines der 24 Türchen des Adventskalenders bewerben, um eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt ihrer Wahl zu erhalten. Ab dem 01. Dezember wird dann jeden Tag ein Türchen unseres Adventskalenders geöffnet und die glücklichen Gewinner nach und nach bekannt gegeben.

  • Wie funktioniert der „Tettnanger Adventskalender der guten Taten“ genau?

    Tettnanger Unternehmen übernehmen sogenannte „Fensterpatenschaften“ mit einem Spendenbetrag, um gemeinnützige Organisationen und Vereine in unserer Stadt zu unterstützen.

    Die Bewerbung um ein Adventskalendertürchen und somit um eine Spende eines Tettnanger Unternehmen erfolgt über ein Online-Formular, das Sie direkt ausfüllen können. Dieses finden Sie auf der rechten Seite.

    Jeder Bewerber stellt hier ein konkretes Projekt vor. Die Unternehmen und Bewerber werden dann per Losverfahren gezogen und einander zugeteilt.

    Hinweis: Die Stadt Tettnang fungiert bei diesem Projekt als Plattform, um Spender und Spendenempfänger zusammenzubringen. Die Abwicklung der Spende übernimmt der Spender selbst. Die Ausstellung der Spendenquittung wird vom Spendenempfänger übernommen.

    Spannend wird es dann ab dem 1. Dezember, wenn vor dem Rathaus auf dem Montfortplatz mit einer einzigarTTigen Licht- und Soundshow täglich ein Türchen erleuchtet wird und die Gewinner bekannt gegeben werden. An ausgewählten Tagen wird zusätzlich ein kleines Rahmenprogramm stattfinden, an dem die Gewinner vor Ort einen symbolischen Scheck überreicht bekommen.

    Alle Bewerber haben die gleichen Chancen, eine Spende über den „Tettnanger Adventskalender der guten Taten“ zu erhalten. Das Los entscheidet.

  • Wie ist der zeitliche Ablauf?

    • Start Bewerbungszeitraum: ab sofort
    • Einsendeschluss Bewerbungen: Freitag, 3.10.2025
    • Veröffentlichung der Gewinner täglich über die Social Media Kanäle und Homepage der Stadtverwaltung Tettnang und in den Stadtnachrichten vom 01.12.2025 bis 24.12.2025.
  • Wie sind die Teilnahmebedingungen?

    Wer darf mitmachen?
    Alle Organisationen mit einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck, die…

    Mit welchen Projekten kann man sich bewerben?
    Unterstützt werden Maßnahmen zur Förderung von (siehe Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke): Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutz, Heimatdenken, Jugendhilfe, Kindergartenwesen, Altenhilfe, Behindertenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen und Sport (Sportvereine allgemein, Jugendarbeit, Versehrtensport), Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung.

    Welche Projekte sind nicht förderfähig?
    Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen:

    • Verwaltungskosten, wie bspw. Honorare, Löhne, Gehälter
    • Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren
    • Sponsoringmaßnahmen
    • laufende Kosten, die existenzabhängig sind (z. B. Miete, Nebenkosten)
    • Sucht- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen (Pflichtaufgabe des Trägers bzw. der Polizei)
    • Pflichtaufgaben des Staat
  • Wie sind die Rahmenbedingungen?

    Alle bis zum 3.10.2025 eingegangen Bewerbungen (ausgefüllte Teilnahmeformulare) werden berücksichtigt und mithilfe eines Losverfahrens für die vorhandenen 24 Türchen/ Fenster ausgelost. Die Fenster- und Spendenzuteilung erfolgt ebenfalls per Losverfahren.

    Alle Bewerber haben die gleichen Chancen, eine Spende über den „Tettnanger Adventskalender der guten Taten“ zu erhalten. Das Los entscheidet.

Schon heute drücken wir allen Teilnehmern die Daumen und freuen uns auf zahlreiche Projektideen! Lassen Sie uns gemeinsam die Weihnachtszeit in Tettnang zu einem unvergesslichen Erlebnis machen und gleichzeitig Gutes tun.



Kontakt / Infos

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