Ob plötzlich auftretender Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer: Überschwemmungen können große Schäden verursachen – und das auch abseits von Flüssen oder Bächen. Hanglagen, Mulden, versiegelte Flächen oder überlastete Kanäle können bei starken Niederschlägen schnell zur Gefahrenzone werden. Deshalb gilt: Hochwasser kann alle treffen – auch in Tettnang.
Pflicht zur Eigenvorsorge – gesetzlich verankert
Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jede Person, die potenziell von Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren selbst Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt unter anderem:
- Information über die eigene Gefährdungslage
- Schutz von Gebäuden und Anlagen
- Richtiges Verhalten im Ernstfall
- Geeignete Absicherung durch Versicherungen
Kein absoluter Schutz – auch nicht durch die Kommune
Oft wird angenommen, Hochwasserschutz sei alleinige Aufgabe der Stadt. Doch: Ein vollständiger Schutz ist technisch nicht möglich. Extreme Wetterlagen, unvorhersehbare Starkregenereignisse, verstopfte Abflüsse oder Dammversagen lassen sich nicht mit technischen Mitteln allein verhindern. Umso wichtiger ist die Kombination aus öffentlichem Risikomanagement und privater Eigenvorsorge.
Was tut die Stadt Tettnang?
Die Stadt Tettnang entwickelt derezit ein umfassendes Starkregenrisikomanagement. Ziel ist es, gefährdete Bereiche im Stadtgebiet zu identifizieren, Risiken sichtbar zu machen und Maßnahmen zur Vorsorge zu entwickeln. Dieser Prozess umfasst:
- Auswertung topografischer Daten
- Modellierung von Überflutungsflächen
- Erstellung von Gefahrenkarten
- Beteiligung der Fachämter
- Mittelfristig: Information und Einbindung der Bürgerschaft
Hochwassergefahrenkarten helfen dabei, Risiken am eigenen Wohnort einzuschätzen. Sie zeigen, welche Flächen in verschiedenen Szenarien (beispielsweise bei einem hundertjährigen Hochwasser, bei einem extremen Hochwasser etc.) am meisten gefährdet sind. Solche Karten für Tettnang werden derzeit erstellt.
Hochwasserschutz ist Teamarbeit
Langfristig ist der Schutz vor Hochwasser eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kommune ist unter anderem zuständig für:
- Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes
- Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum
- Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
- Information und Sensibilisierung der Bevölkerung
Gleichzeitig liegt es an jeder und jedem Einzelnen, Gebäude zu sichern, das eigene Risiko zu kennen und richtig zu handeln.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Gebäude- und Hausratversicherung – nur eine Elementarschadensversicherung deckt Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ab. Weitere Tipps zur allgemeinen Eigenvorsorge im Katastrophenfall und auch detailliert für den Hochwasserfall finden Sie auf der hier.
Weitere Informationen bietet das Land Baden-Württemberg online.