Verkehr

Fahrradstraße B467-alt: Fahrverbot bleibt, Schrankendienst ist beendet


Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot auf der Fahrradstraße B467-alt zwischen Tettnang-Reutenen und Kressbronn-Gießenbrücke bleibt bestehen – auch wenn die Schranken seit Ende September dauerhaft geöffnet sind. Der sogenannte „Schrankendienst“, den viele Jahre lang Eltern der Kita St. Gallus übernommen hatten, wurde eingestellt.

Ehrenamtlicher Schrankendienst geht zu Ende

Seit 2006 hatten Freiwillige an Sonn- und Feiertagen frühmorgens die Schranken an beiden Enden der Fahrradstraße geschlossen und bei Einbruch der Dunkelheit wieder geöffnet. Diese Aufgabe übernahm zunächst die Tettnanger Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, später – ab 2012 – die Kita St. Gallus. Eltern engagierten sich über Jahre hinweg, stellten Warnschilder auf und sorgten dafür, dass die Straße während des Fahrverbots für den motorisierten Verkehr gesperrt blieb.

Aus Kostengründen wurde die Schrankenanlage nun entfernt. Dennoch gilt weiterhin: An Sonn- und Feiertagen ist die Fahrradstraße B467-alt für Kraftfahrzeuge tabu. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Geldstrafen.

zwei Radfahrer fahren auf der B467 alt nebeneinander und unterhalten sich
Nebeneinander radeln ist auf der Fahrradstraße uneingeschränkt möglich.

Fahrradstraße mit klaren Regeln

Seit Juli 2022 ist die frühere Bundesstraße 467 offiziell als Fahrradstraße ausgewiesen. Unter der Woche dürfen dort auch Autos fahren – das zeigen Zusatzschilder. An Sonn- und Feiertagen jedoch gilt ein absolutes Fahrverbot für den motorisierten Verkehr.

Die Einrichtung als Fahrradstraße hat das Ziel, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Tatsächlich hat sich der Kfz-Verkehr wochentags spürbar auf die parallel verlaufende Bundesstraße verlagert. Allerdings überschreiten viele Fahrzeuge das auf Fahrradstraßen geltende Tempolimit deutlich: Laut Messungen des Landratsamts fahren über die Hälfte aller Autos schneller als 40 km/h, rund fünf Prozent sogar über 70 km/h. Einzelne Fahrer wurden mit mehr als 100 km/h erfasst.

Was auf der Fahrradstraße B467-alt gilt

Ein Blick in die Verkehrsregeln zeigt, worauf Rad- und Autofahrende achten müssen:

  • Maximal Tempo 30 – für alle Verkehrsteilnehmer.
  • Fahrräder haben Vorrang – Autos müssen Rücksicht nehmen.
  • Nebeneinander radeln ist erlaubt – und ausdrücklich erwünscht.

Gerade Letzteres soll das gemeinsame Radfahren attraktiver machen. Auf der außerörtlichen Fahrradstraße B467-alt gilt zudem: Beim Überholen müssen Autofahrer einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. In der Praxis heißt das, dass beim Überholen komplett auf die linke Fahrbahnseite gewechselt werden muss – auch in Kurven oder bei Gegenverkehr. Leider wird dieser Abstand bislang noch häufig unterschritten.


Fazit:
Die Schranken sind zwar weg, die Regeln bleiben – die alte B467 ist und bleibt eine Fahrradstraße. Wer dort an Sonn- und Feiertagen mit dem Auto unterwegs ist, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und muss mit Bußgeldern rechnen.