Damit die Wahl reibungslos durchgeführt werden kann, ist die Stadtverwaltung erneut auf die Unterstützung engagierter ehrenamtlicher Wahlhelfender angewiesen. Für insgesamt 13 Urnenwahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke werden insgesamt 152 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich kann diese Funktion jede wahlberechtigte Person übernehmen, die
- mindestens 16 Jahre alt ist und
- im Wahlkreis 69 wohnt.
Einsatzzeiten:
Die Wahlhelfenden werden in zwei Schichten eingeteilt:
- 1. Schicht: 07:45 – 13:00 Uhr
- 2. Schicht: 12:50 – 18:00 Uhr
Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlhelfenden zur gemeinsamen Auszählung wieder in den Wahllokalen. Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung. Zudem stellt die Stadt auf Wunsch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Interesse?
Interessierte wenden sich bitte per E-Mail an: wahlen@tettnang.de
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier.


