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Landtagswahl Baden-Württemberg 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Auch die Tettnanger Wahlberechtigten sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl abzugeben. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab dem 3. Februar 2026 zugestellt.

Beantragung des Wahlscheins

Zur Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlscheine nicht nur auf den herkömmlichen Wegen (persönlich oder schriftlich per Telefax oder E-Mail), sondern auch elektronisch beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wahlscheine über das Internet können erst beantragt werden, wenn Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. 

  • Wahlschein per Internet

    Nach dem Aufruf des Links gelangen Sie zu einem Online-Formular, in dem Sie Ihre Antragsdaten erfassen können.
    Sie haben dabei die Wahl, die Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

  • Wahlscheinantrag per QR-Code

    Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch über Ihr Smartphone oder Tablet stellen.
    Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    • Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt
    • Der Familienname wird aus Datenschutzgründen nur mit dem Anfangsbuchstaben und einem * angezeigt
    • Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum eingeben und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben

    Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt über das Internet an das Wahlamt übermittelt.
    Sollten die Angaben nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen entsprechenden Hinweis.

    Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Deutsche Post zugesandt.

  • Wahlscheinantrag ohne Wahlbenachrichtigung

    Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlschein auch formlos per E-Mail beantragen. E-Mail: buergerbuero@tettnang.de

    Bitte geben Sie in diesem Fall folgende Angaben an:

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Wohnanschrift

Fragen zum Antragsverfahren der Wahlscheine

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro:

Telefon: 07542 510-151, -152 oder -153
E-Mail: buergerbuero@tettnang.de


Das neue Wahlrecht für den Landtag Baden-Württemberg - Was sich 2026 alles ändert

Weitere Informationen

Weitere Informationen folgen demnächst!


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