Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Auch die Tettnanger Wahlberechtigten sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl abzugeben. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026
- Vorgaben zur Plakatwerbung vor Wahlen in Tettnang
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten voraussichtlich ab dem 3. Februar 2026 zugestellt.
Beantragung des Wahlscheins
Zur Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlscheine nicht nur auf den herkömmlichen Wegen (persönlich oder schriftlich per Telefax oder E-Mail), sondern auch elektronisch beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wahlscheine über das Internet können erst beantragt werden, wenn Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Wahlschein per Internet
Nach dem Aufruf des Links gelangen Sie zu einem Online-Formular, in dem Sie Ihre Antragsdaten erfassen können.
Sie haben dabei die Wahl, die Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.Wahlscheinantrag per QR-Code
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch über Ihr Smartphone oder Tablet stellen.
Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.- Ihre persönlichen Daten sind bereits vorausgefüllt
- Der Familienname wird aus Datenschutzgründen nur mit dem Anfangsbuchstaben und einem * angezeigt
- Sie müssen lediglich Ihr Geburtsdatum eingeben und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben
Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt über das Internet an das Wahlamt übermittelt.
Sollten die Angaben nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen entsprechenden Hinweis.Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Deutsche Post zugesandt.
Wahlscheinantrag ohne Wahlbenachrichtigung
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie den Wahlschein auch formlos per E-Mail beantragen. E-Mail: buergerbuero@tettnang.de
Bitte geben Sie in diesem Fall folgende Angaben an:- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
Fragen zum Antragsverfahren der Wahlscheine
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro:
Telefon: 07542 510-151, -152 oder -153
E-Mail: buergerbuero@tettnang.de
Das neue Wahlrecht für den Landtag Baden-Württemberg - Was sich 2026 alles ändert
Weitere Informationen
- Landtagswahl 2026 – Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
- Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026 – Landeszentrale für politische Bildung
- Termine zur Landtagswahl – Landeszentrale für politische Bildung
- Umfragen zur Landtagswahl 2026 – Landeszentrale für politische Bildung
Weitere Informationen folgen demnächst!
Vergangene Wahlen
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 fand in Deutschland die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Tettnang ist Teil des Wahlkreises 293, zu dem 27 Städte und Kommunen mit rund 177.000 Wahlberechtigten.
Kommunalwahl 2024
Am 9. Juni 2024 fanden die Kommunalwahlen in Tettnang statt. Gewählt wurden der Gemeinderat, die Ortschaftsräte Langnau, Kau und Tannau sowie die Mitglieder des Kreistags im Wahlbezirk Tettnang, Neukirch und Meckenbeuren.
Europawahl 2024
Die Europawahl fand am 9. Juni 2024 statt. Tettnang als Teil Deutschlands und insgesamt 27 Länder des Europäischen Kontinents wählten das Europäische Parlament.
Bürgermeisterwahl 2023
- Die Wahl des Bürgermeisters fand am Sonntag, 12.03.2023, statt. Da keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichte, fand am Sonntag, 02.04.2023, eine Stichwahl statt, aus der Regine Rist als Siegerin hervorging.
Bekanntgabe Wahlergebnisse
Hier finden Sie die Bekanntgabe der Wahlergebnisse.Wissenswertes zur Bürgermeisterwahl
Was man über die Bürgermeisterwahl wissen muss finden Sie in der Broschüre „Einfach wählen gehen!“.Die neue 28-seitige Broschüre drückt in Leichter Sprache aus, was man zur Bürgermeisterwahl wissen sollte. Das übersichtlich gestaltete Heft richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten. Aber auch ganz allgemein erfahren Sie hier auf verständliche Weise, welche Bedeutung und Funktion die Wahl eines Stadtoberhaupts hat. Schritt für Schritt ist in Text und Bild dargestellt, welche Aufgaben ein Bürgermeister hat, wie im Wahllokal gewählt wird und wie die Briefwahl funktioniert. Wichtige oder schwierige Wörter werden besonders erläutert, denn Verständlichkeit steht bei der Broschüre an oberster Stelle.
Das Heft ist eine Gemeinschaftsproduktion der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Unter https://www.lpb-bw.de/infos-in-leichter-sprache kann die Wahlhilfe auch als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden. Hier finden sich auch zahlreiche weitere Angebote der LpB in Leichter Sprache.
Kommunalwahl 2019
Ergebnis der Kommunalwahl 2019 der Stadt Tettnang


