Steuern

Grundsteuer 2026 in Tettnang


Ab dem 9. Januar 2026 versendet die Stadt Tettnang die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026. Ein neuer Bescheid wird jedoch nur in bestimmten Fällen verschickt.

Wann ein Grundsteuerbescheid versandt wird

Ein Grundsteuerbescheid für 2026 wird ausschließlich dann erstellt, wenn sich gegenüber dem Vorjahr Änderungen ergeben haben oder wenn es sich um eine erstmalige Veranlagung zur Grundsteuer handelt.

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer 2026

In den meisten Fällen erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer keinen neuen Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuer für das Jahr 2026 wird durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 51 Absatz 3 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG). Demnach wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie im Jahr 2025 festgesetzt, sofern sich keine Änderungen ergeben haben.

Fälligkeitstermine der Grundsteuer

Die Grundsteuer 2026 ist zu den bekannten vierteljährlichen Fälligkeitsterminen zu entrichten:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Bei Jahreszahlung wird der Gesamtbetrag am 1. Juli 2026 fällig. Für Kleinbeträge gelten die im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten. Die Zahlung erfolgt auf eines der dort angegebenen Bankkonten der Stadtkasse. Das Kassenzeichen ist bei jeder Überweisung anzugeben.

SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zieht die Stadtkasse die Grundsteuerbeträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein. Ein Einstieg in das Verfahren ist jederzeit möglich. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit.

Kontakt bei Rückfragen
Bei Fragen zur Grundsteuer 2026 hilft der Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Steuern und Abgaben weiter:
Telefon: 07542 510-303, Mail: steueramt@tettnang.de