Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger: Die digitale Übermittlung von Passbildern über QR-Codes funktioniert mittlerweile zuverlässig. Wer sich bei einem lizenzierten Fotografen oder in teilnehmenden Drogeriemärkten fotografieren lässt, kann sein Bild nun wie vorgesehen digital an die Behörde übermitteln lassen.
Gleichzeitig bleibt die bisherige analoge Abgabe von Passfotos im Tettnanger Rathaus weiterhin möglich – solange, bis die vollständige technische Ausstattung vor Ort einsatzbereit ist.
Technik noch nicht geliefert
Das geplante PointID®-System zur Aufnahme von Lichtbild, Unterschrift und Fingerabdrücken ist für das Bürgerbüro im Rathaus und die Ortsverwaltung Langnau vorgesehen, wurde bislang aber noch nicht geliefert. Auch bestehende IT-Störungen auf Landesebene verzögern die vollständige Einführung des neuen digitalen Passbildverfahrens.
Rechtsgrundlage der Umstellung
Die gesetzliche Grundlage für das neue Verfahren ist eine Änderung des Passgesetzes (§ 9 PassG), die am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Sie sieht vor, dass Passbilder grundsätzlich nur noch digital übermittelt oder direkt bei der Behörde unter Aufsicht aufgenommen werden dürfen. Ziel ist es, die Sicherheit der Ausweisdokumente zu erhöhen und Missbrauch durch manipulierte oder veraltete Fotos zu verhindern. Auch sollen Beantragungsprozesse effizienter und medienbruchfrei gestaltet werden.