Im Zeitraum von März bis Ende November 2026 werden im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Erfassungen von Tieren und Pflanzen in unserer Gemeinde durchgeführt.
Die Untersuchungen erfolgen nicht flächendeckend, sondern auf ausgewählten Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Gemeinde. Ziel ist es, die Qualität von Biotopen sowie das Vorkommen und die Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten langfristig zu erfassen.
Die erhobenen Daten werden auf Landes- und teilweise auch auf Bundesebene ausgewertet und hochgerechnet, um fundierte Aussagen zur Entwicklung von Arten und Lebensräumen treffen zu können.
Hintergrund: Monitoring nach der FFH-Richtlinie
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, regelmäßig den Erhaltungszustand von Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen und die Ergebnisse an die EU zu berichten.
Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil eines bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Anzahl und Verteilung der Stichproben auf die Bundesländer wurden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) festgelegt und – je nach Art – durch zusätzliche landesspezifische Stichproben ergänzt. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein.
Die Auswahl der Stichprobenflächen erfolgte im Rahmen einer Zufallsziehung. Da die beauftragten Fachbüros ihre Arbeiten eigenständig planen, sind alle Flächen aufgeführt, die im Zeitraum von 2026 bis 2029 untersucht werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW.
Betretungsrecht und Ablauf der Erfassungen
Im Rahmen der Kartierungen ist es den beauftragten Fachpersonen gemäß § 52 Naturschutzgesetz (NatSchG) grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierungen erfolgen ausschließlich in der freien Landschaft und im Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen führen eine entsprechende Bescheinigung mit sich, die sie im Gelände vorzeigen können.
Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Eine Zuordnung der Ergebnisse zu einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden erfolgt nicht. Dauerhafte Markierungen werden nicht angebracht. Der genaue Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten beziehungsweise Lebensräume und ist stark von den aktuellen Wetterbedingungen abhängig. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich.
Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de


