Starkregenrisikomanagement in Tettnang
Gemeinsam vorsorgen - gezielt handeln
Was bedeutet Starkregenrisikomanagement?
Starkregen kann überall auftreten – auch fernab von Flüssen. Innerhalb kürzester Zeit fallen enorme Regenmengen, die Böden und Kanäle überfordern. Die Folgen: Überflutungen, Sturzfluten, Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt.
Das Starkregenrisikomanagement ist ein strukturierter Prozess, mit dem Städte wie Tettnang Gefahren erkennen, Risiken bewerten und Maßnahmen entwickeln – zum Schutz von Menschen, Eigentum und öffentlicher Infrastruktur.
Was tut die Stadt Tettnang konkret?
Die Stadt Tettnang setzt Schritt für Schritt die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg um. Dabei werden Gefahren analysiert, Karten erstellt und Maßnahmen geplant, um Starkregenrisiken systematisch zu begegnen.
1. Analyse der Überflutungsgefahr
Mit Unterstützung der LUBW (Landesanstalt für Umwelt) werden:
- Oberflächenabflusswerte auf Basis von Topografie, Bodenart, Feuchte etc. analysiert.
- statistisch seltene, außergewöhnliche und extreme Starkregenereignisse berechnet.
2. Erstellung von Starkregengefahrenkarten
Diese Karten zeigen:
- wo sich das Wasser bei Starkregen sammelt.
- welche Gebäude, Straßen oder Einrichtungen betroffen sein könnten.
- Die Karten sind die Grundlage für die anschließende Risikoanalyse und die Erstellung eines Handlungskonzeptes zur Risikominderung.
Die Karten für Tettnang werden derzeit erarbeitet und sollen bis Ende 2025 veröffentlicht werden.
3. Risikoanalyse
Kritische Infrastrukturen (z. B. Schulen, Kläranlagen, Seniorenheime), Objekte und Bereiche werden mit den Karten verknüpft. So erkennt die Stadt:
- wo Gefahren besonders groß sind.
- welche Bereiche vorrangig geschützt werden müssen.
4. Handlungskonzept für Tettnang
Das finale Ziel: ein Konzept mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikominderung. In diesem werden mögliche bauliche und nicht-bauliche Vorsorgemaßnahmen identifiziert und beschrieben , u. a.:
- natürlicher Wasserrückhalt
- Flächen- und Bauvorsorge
- technische Schutzeinrichtungen
- Krisenmanagement
- Vorsorgestrategien für die Stadt und Bürger:innen
Welche Vorschriften gelten?
Das kommunale Starkregenrisikomanagement fußt auf verschiedenen Gesetzen:
- § 5 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Jeder Betroffene ist zur Vorsorge verpflichtet.
- § 46 Abs. 1 WG (Wassergesetz BW): Kommunen sind verantwortlich für Abwasserbeseitigung. Mit dieser Pflicht ist auch das Thema kommunaler Überflutungsschutz verbunden.
- § 1 Abs. 6 BauGB (Baugesetzbuch): Hochwasserschutz ist Bestandteil der Bauleitplanung.
- DIN EN 752: Regenwasserleitungen sind so auszulegen, dass Überflutungen minimiert werden.
- Landeswassergesetz