Hochwasser - überschwemmte Parkbank

Starkregenrisikomanagement

Starkregenrisikomanagement in Tettnang

Gemeinsam vorsorgen - gezielt handeln

Was bedeutet Starkregenrisikomanagement?
Starkregen kann überall auftreten – auch fernab von Flüssen. Innerhalb kürzester Zeit fallen enorme Regenmengen, die Böden und Kanäle überfordern. Die Folgen: Überflutungen, Sturzfluten, Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt.
Das Starkregenrisikomanagement ist ein strukturierter Prozess, mit dem Städte wie Tettnang Gefahren erkennen, Risiken bewerten und Maßnahmen entwickeln – zum Schutz von Menschen, Eigentum und öffentlicher Infrastruktur.

Was tut die Stadt Tettnang konkret?

Die Stadt Tettnang setzt Schritt für Schritt die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg um. Dabei werden Gefahren analysiert, Karten erstellt und Maßnahmen geplant, um Starkregenrisiken systematisch zu begegnen.

  • 1. Analyse der Überflutungsgefahr

    Mit Unterstützung der LUBW (Landesanstalt für Umwelt) werden:

    • Oberflächenabflusswerte auf Basis von Topografie, Bodenart, Feuchte etc. analysiert.
    • statistisch seltene, außergewöhnliche und extreme Starkregenereignisse berechnet.
  • 2. Erstellung von Starkregengefahrenkarten

    Diese Karten zeigen:

    • wo sich das Wasser bei Starkregen sammelt.
    • welche Gebäude, Straßen oder Einrichtungen betroffen sein könnten.
    • Die Karten sind die Grundlage für die anschließende Risikoanalyse und die Erstellung eines Handlungskonzeptes zur Risikominderung.

    Die Karten für Tettnang werden derzeit erarbeitet und sollen bis Ende 2025 veröffentlicht werden.

  • 3. Risikoanalyse

    Kritische Infrastrukturen (z. B. Schulen, Kläranlagen, Seniorenheime), Objekte und Bereiche werden mit den Karten verknüpft. So erkennt die Stadt:

    • wo Gefahren besonders groß sind.
    • welche Bereiche vorrangig geschützt werden müssen.
  •  4. Handlungskonzept für Tettnang

    Das finale Ziel: ein Konzept mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikominderung. In diesem werden mögliche bauliche und nicht-bauliche Vorsorgemaßnahmen identifiziert und beschrieben , u. a.:

    • natürlicher Wasserrückhalt
    • Flächen- und Bauvorsorge
    • technische Schutzeinrichtungen
    • Krisenmanagement
    • Vorsorgestrategien für die Stadt und Bürger:innen

Welche Vorschriften gelten?

Das kommunale Starkregenrisikomanagement fußt auf verschiedenen Gesetzen:

  • § 5 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Jeder Betroffene ist zur Vorsorge verpflichtet.
  • § 46 Abs. 1 WG (Wassergesetz BW): Kommunen sind verantwortlich für Abwasserbeseitigung. Mit dieser Pflicht ist auch das Thema kommunaler Überflutungsschutz verbunden.
  • § 1 Abs. 6 BauGB (Baugesetzbuch): Hochwasserschutz ist Bestandteil der Bauleitplanung.
  • DIN EN 752: Regenwasserleitungen sind so auszulegen, dass Überflutungen minimiert werden.
  • Landeswassergesetz


Fazit

Die Stadt Tettnang arbeitet intensiv daran, Risiken zu erkennen und Schäden zu minimieren. Doch auch Bürger:innen sind gefragt: durch Eigenvorsorge, Aufmerksamkeit und Beteiligung an Informationsangeboten.