Der Gemeinderat hat am 25. März 2026 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B von bisher 200 Prozent auf 230 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu erhöhen.
Alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer B erhalten ab 10. April 2026 neue Grundsteuerbescheide. Die Fälligkeitstermine und jeweiligen Beträge sind auf dem Bescheid ersichtlich.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren werden die Beträge automatisch angepasst und bei Fälligkeit abgebucht. Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist jederzeit möglich. Ein entsprechendes Formular liegt dem Bescheid bei und muss im Original bei der Stadt Tettnang eingereicht werden.
Tipp: Bitte ändern Sie die Beträge bei den Daueraufträgen ab.
Eine Barzahlung der Grundsteuer bei der Stadtkasse ist nicht mehr möglich.


