Die Stadt Tettnang passt zum 1. Januar 2026 erstmals seit fast 15 Jahren die Hundesteuer an. Grundlage hierfür ist das Kommunalabgabengesetz, das die Gemeinden zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Der Gemeinderat hat die Änderungssatzung mit großer Mehrheit beschlossen. Neben der allgemeinen Anpassung der Steuersätze wird erstmals auch eine Kampfhundesteuer eingeführt.
Notwendige Aktualisierung nach langer Stabilität
Die bisherigen Hundesteuersätze stammen aus dem Jahr 2011 und blieben seitdem unverändert. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und der Orientierung an der Mustersatzung des Gemeindetags war nun eine Anpassung erforderlich.
Die Hundesteuer dient in erster Linie ordnungspolitischen Zielen, da sie zur Begrenzung der Hundezahl beiträgt. Gleichzeitig soll sie die kommunalen Mehrkosten decken, die durch die Hundehaltung entstehen.
Aktuell sind in Tettnang 720 Ersthunde, 39 Zweit- oder weitere Hunde sowie zwei Zwingerhunde registriert.
Neue Steuersätze ab 2026
- Ersthund: 120 Euro jährlich (bisher 96 Euro)
- Zweit- und weitere Hunde: 240 Euro jährlich (bisher 192 Euro)
- Zwingerhunde: künftig das Dreifache des Ersthundesatzes
(die bisherigen Vergünstigungen – bis zu fünf Hunde zum einfachen Satz – entfallen)
Auch nach dieser Anpassung liegen die Tettnanger Sätze im regionalen Mittelfeld.
Wer am 1. Januar 2026 einen Hund besitzt, der älter als drei Monate ist, muss Hundesteuer bezahlen. Hunde, die nach diesem Datum hinzukommen, sind innerhalb eines Monats anzumelden.
Die Stadt Tettnang bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, An- und Abmeldungen bis spätestens 15. Februar 2026 vorzunehmen.
Einführung einer Kampfhundesteuer
Wie in vielen anderen Städten wird nun auch in Tettnang eine Kampfhundesteuer erhoben.
Die Steuersätze betragen künftig:
- 660 Euro für den ersten als gefährlich eingestuften Hund
- 1.320 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Die Regelung folgt der Mustersatzung des Gemeindetags und entspricht der Praxis umliegender Gemeinden. Steuervergünstigungen werden für Kampfhunde nicht gewährt.
Die neue Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Wer einen Kampfhund /gefährlichen Hund bereits hält oder später anschafft ist verpflichtet, dies innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Satzungsänderung zum 01. Januar 2026 der Stadt Tettnang schriftlich oder per E-Mail (steueramt@tettnang.de) anzuzeigen.
Folgende Rassen sind anzeigepflichtig:
Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an das Steueramt mit folgenden Angaben (Name des Hundehalters, Angabe der Hunderasse sowie deren Kreuzung und das Alter des Hundes).
Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn ein Hund aufgrund seines Verhaltens später als Kampfhund / gefährlicher Hund einzustufen ist.
Jährliche Ausgabe der Hundesteuermarke entfällt
Ab 2026 werden für bereits angemeldete Hunde keine neuen Hundesteuermarken mehr ausgegeben.
Die Marke aus dem Jahr 2025 behält ihre Gültigkeit. Die Hundehalter werden gebeten, weiterhin die Hundesteuermarke aus dem Jahr 2025 am Halsband des Hundes zu befestigen. An der Marke ist zu erkennen, dass der Hund angemeldet ist. Wird ein entlaufener Hund gefunden, hilft die Steuermarkennummer zur Feststellung des Besitzers.
Bei Verlust der Hundesteuermarke 2025 gibt es eine Ersatzmarke, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebühr für eine Ersatz-Hundesteuermarke steigt von 2,50 Euro auf 15 Euro, um Material- und Verwaltungskosten zu decken.
Bei Beendigung der Hundehaltung ist die Marke innerhalb eines Monats mit der Abmeldung an die Stadt Tettnang zurückzugeben.
Dauerbescheide und organisatorische Änderungen
Anfang 2026 verschickt die Stadt die Jahresbescheide mit den neuen Steuerbeträgen.
Ab dem Jahr 2027 werden die bisherigen Jahresbescheide durch Dauerbescheide ersetzt. Damit entfällt der jährliche Versand. Änderungen der Hundehaltung – wie ein Zweithund oder die Abmeldung – führen künftig zu einem neuen Bescheid.
Die Hundesteuer ist künftig jeweils am 15. Februar eines Jahres fällig.
Hier finden Sie ein Formular zur Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes.
Weitere Informationen
Fachbereich Finanzen – Sachgebiet Steuern und Abgaben, Telefon: 07542 / 510-303, E-Mail: steueramt@tettnang.de


