Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände hat das Landratsamt Bodenseekreis per Allgemeinverfügung ein generelles Entnahmeverbot für Oberflächengewässer ausgesprochen. Das Verbot gilt ab Dienstag, 24. Juni, und ist zunächst bis zum 15. Juli 2025 befristet.
Was ist verboten?
Die Entnahme von Wasser aus allen Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Seen und Weihern ist untersagt – unabhängig davon, ob es sich um Gemeingebrauch oder landwirtschaftliche Nutzung handelt. Auch bereits genehmigte Bewässerungen sind davon betroffen.
Was bleibt erlaubt – vorerst?
- Wasserentnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im erlaubten Umfang
- Wasserentnahme zum Tränken von Vieh
- Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkannen)
→ Hinweis: Das Landratsamt bittet ausdrücklich darum, auch darauf freiwillig zu verzichten.
Warum das Verbot notwendig ist
Viele Gewässer im Bodenseekreis – insbesondere kleinere Bäche – führen derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Die Kombination aus Trockenheit, steigender Wassertemperatur und sinkendem Sauerstoffgehalt gefährdet massiv die ökologische Balance in den Flüssen:
- Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen leiden
- Lebensräume trocknen aus
- Die Wasserqualität verschlechtert sich zusehends
Kontrollen und Bußgelder
Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Einhaltung der Verfügung wird überwacht.
Wie lange gilt das Verbot?
Die Allgemeinverfügung gilt bis zunächst 15. Juli 2025. Sollte sich die Trockenheit fortsetzen, ist eine Verlängerung möglich. Bessern sich die Wasserstände nachhaltig, kann das Verbot auch vorzeitig aufgehoben werden. Die aktuellen Wetterprognosen sagen jedoch keine Phase mit flächendeckenden und langanhaltenden Niederschlägen voraus, wie sie für eine nachhaltige Erholung der Pegelstände erforderlich wäre.
Mehr Informationen
Die vollständige Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
👉 www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen
Die Regelung ist mit den Landkreisen Ravensburg, Biberach und dem Alb-Donau-Kreis abgestimmt.