Einwohnerantrag stellen

  • Voraussetzungen

    • Es muss klar ersichtlich sein,
      • welche Angelegenheit der Gemeinderat behandeln soll und
      • warum Sie das wünschen.
    • Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, in der innerhalb der letzten sechs Monate schon einmal ein Einwohnerantrag gestellt wurde.
    • In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern müssen mindestens drei Prozent aller unterschriftsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde (höchstens aber 200 Personen) den Einwohnerantrag mit ihrer Unterschrift unterstützen. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen mindestens 1,5 Prozent der unterschriftsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (aber mindestens 200 und höchstens 2.500 Personen) den Einwohnerantrag unterstützen.

    Unterschriftsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.

  • Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

    Hinweis: Diese beantwortet Ihnen auch Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Einwohnerantrag haben.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Einwohnerantrag schriftlich stellen.
    Benennen Sie bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschrift.
    Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Einwohnerantrag abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemanden, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.

    Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt.
    In dieser Sitzung werden auch die Vertrauenspersonen angehört.

  • Fristen

    Sie können den Einwohnerantrag jederzeit stellen.

    Ausnahme: Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie ihn innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses stellen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Einwohnerantrag mit Ziel und Begründung
    • Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Einwohnerantrags im Gemeinderat behandelt.

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Rechtsgrundlage

    Gemeindeordnung (GemO)

    • § 20 b Einwohnerantrag

    Kommunalwahlgesetz (KomWG)

    • § 41 Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
  • Freigabevermerk

    30.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare