Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:
- Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
- Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Zuständige Stelle
- für Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: die Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, für die eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird
- für eine allgemeine Sperrzeitverkürzung: die Stadt- und Landkreise, Großen Kreisstädte sowie die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit. Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Verfahrensablauf
Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Geben Sie an,
- in welcher Form und
- aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.
Je nach Angebot der Gemeinde liegt ein Antragsformular aus oder Sie können es im Internet herunterladen.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Sperrzeitverkürzung so früh wie möglich.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Den Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
Rechtsgrundlage
Landesgaststättengesetz (LGastG):
- § 13 Zuständigkeit
- § 8 Sperrzeit
Freigabevermerk
24.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare

