Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Voraussetzungen
für die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft:
- Ihr Hund verhält sich nicht gesteigert aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren.
- Ihr Hund besteht die Verhaltensprüfung für Kampfhunde.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen
Verfahrensablauf
Die Prüfung zur Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.
Fristen
je nach Gemeinde unterschiedlich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Befreiung/Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft
- Bescheinigung über eine bereits bestandene Verhaltensprüfung
- Darlegung, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,
- wie Sie das darlegen müssen und
- ob es von Ihnen glaubhaft dargelegt wurde.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.
Kosten
je nach Gemeinde unterschiedlich
Bearbeitungsdauer
je nach Gemeinde unterschiedlich
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
20.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare

